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Virtuelle Eigentümerversammlung: Rechtssicher und effizient durchführen

Die rechtlichen Möglichkeiten für virtuelle WEG-Versammlungen wurden erweitert. Was ist zu beachten und wie gelingt die praktische Umsetzung?

Maximilian Schaper
12. März 2025
6 Min. Lesezeit

Einleitung


Die Digitalisierung hat auch die Eigentümerversammlung erreicht. Virtuelle und hybride Formate ermöglichen flexiblere Teilnahme und können die Beschlussfassung erleichtern. Doch welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie gelingt die praktische Umsetzung? Dieser Beitrag gibt einen Überblick.


Rechtliche Grundlagen


WEMoG und Folgegesetzgebung


Die WEG-Reform 2020 (WEMoG) hat erstmals eine Rechtsgrundlage für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen geschaffen. Seither kann die Gemeinschaft beschließen, dass Eigentümer auch elektronisch teilnehmen dürfen.


Die Weiterentwicklung der Rechtslage ermöglicht inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen auch rein virtuelle Versammlungen – also ohne physischen Versammlungsort.


Beschlussvoraussetzungen


Für die Durchführung einer virtuellen Versammlung ist ein Beschluss der Eigentümer erforderlich. Die notwendigen Mehrheiten und Verfahren variieren je nach Ausgestaltung:


  • Hybride Versammlung:: Beschluss mit einfacher Mehrheit ermöglicht die zusätzliche Online-Teilnahme.
  • Rein virtuelle Versammlung:: Erfordert in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer oder eine entsprechende Vereinbarung.

  • Technische Anforderungen


    Plattform


    Die verwendete Technologie muss eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen. Eigentümer müssen:


  • Die Versammlung in Echtzeit verfolgen können
  • Sich zu Wort melden können
  • Ihr Stimmrecht ausüben können

  • Gängige Videokonferenzplattformen mit Abstimmungsfunktion erfüllen diese Anforderungen grundsätzlich.


    Identifizierung


    Die Identität der Teilnehmer muss verifiziert werden. Dies kann durch persönliche Einwahl mit Legitimation, Zugangscodes oder andere geeignete Maßnahmen erfolgen.


    Dokumentation


    Die Versammlung ist zu protokollieren. Bei virtuellen Formaten sollte zusätzlich die technische Durchführung dokumentiert werden – etwa Teilnehmerlisten und Abstimmungsergebnisse.


    Praktische Durchführung


    Vorbereitung


  • Rechtzeitige Einladung mit Angabe des virtuellen Formats und der Zugangsdaten
  • Bereitstellung einer Anleitung für technisch weniger versierte Eigentümer
  • Testlauf der Technik vor der Versammlung
  • Klärung der Vertretungsmöglichkeiten bei technischen Problemen

  • Durchführung


  • Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Erläuterung der Abstimmungsmodalitäten
  • Strukturierte Diskussionsführung mit eindeutiger Worterteilung
  • Klare Ansage der Abstimmungen und Ergebnisse
  • Möglichkeit für Rückfragen und Einwände

  • Nachbereitung


  • Erstellung und Versand des Protokolls
  • Dokumentation der technischen Durchführung
  • Auswertung von Feedback für künftige Versammlungen

  • Vor- und Nachteile


    Vorteile


  • Höhere Teilnahmequoten, insbesondere bei entfernt wohnenden Eigentümern
  • Zeitersparnis durch Wegfall der Anreise
  • Flexibilität bei der Terminwahl
  • Kostenersparnis bei den Versammlungsräumen

  • Nachteile


  • Technische Hürden für manche Teilnehmer
  • Eingeschränkte persönliche Kommunikation
  • Aufwand für Technikbetreuung
  • Rechtsunsicherheiten bei neuen Formaten

  • Tipps für Verwalter


  • Beginnen Sie mit hybriden Formaten, um Erfahrungen zu sammeln.
  • Investieren Sie in zuverlässige Technik und schulen Sie Ihre Mitarbeiter.
  • Bieten Sie technische Unterstützung für Eigentümer an.
  • Dokumentieren Sie sorgfältig und transparent.
  • Holen Sie sich rechtliche Absicherung bei neuartigen Konstellationen.

  • Fazit


    Virtuelle Eigentümerversammlungen bieten echte Vorteile, erfordern aber sorgfältige Vorbereitung und rechtssichere Durchführung. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten entwickeln sich weiter. Als Hausverwaltung setzen wir diese Formate zunehmend ein und unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung.


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    *Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*

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    Maximilian Schaper

    Maximilian Schaper

    Geschäftsführer bei Verto GmbH

    Maximilian Schaper ist Geschäftsführer der Verto GmbH und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der digitalen Transformation der Immobilienverwaltung. Er setzt sich für transparente, effiziente und rechtssichere Verwaltungsprozesse ein.