Bleileitungsverbot seit 12. Januar 2026: Was Hausverwaltungen jetzt wissen müssen
Die Frist ist abgelaufen: Seit dem 12. Januar 2026 ist der Betrieb von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen verboten. Für Hausverwaltungen, WEGs und Vermieter bedeutet das konkrete Handlungspflichten – und bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen.
