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Wirtschaftsplan 2027: Warum der Beschluss Ihrer WEG auch mit Fehlern hält — und wann sich die Anfechtung wirklich lohnt
FeaturedRecht & Gesetzgebung

Wirtschaftsplan 2027: Warum der Beschluss Ihrer WEG auch mit Fehlern hält — und wann sich die Anfechtung wirklich lohnt

In der Versammlungssaison Herbst 2026 stimmen tausende Eigentümergemeinschaften über den Wirtschaftsplan 2027 ab. Zwei BGH-Entscheidungen haben die Spielregeln dafür deutlich verschoben: Seit der WEG-Reform beschließen Eigentümer nicht mehr den Wirtschaftsplan als solchen, sondern nur noch die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG) — und ein Beschluss ist nur dann erfolgreich anzufechten, wenn ein Fehler sich tatsächlich auf den zu zahlenden Betrag auswirkt. Was das für Eigentümer und Beiräte im Rhein-Main-Gebiet bedeutet, welche Fehler zählen, welche folgenlos bleiben — und welche fünf Punkte vor der Versammlung wirklich zu prüfen sind.

4. September 202613 Min. Lesezeit
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Mieter stürzt auf Glatteis: Warum Sie als vermietender Eigentümer haften — auch wenn die WEG längst eine Firma beauftragt hat
FeaturedWEG-Verwaltung

Mieter stürzt auf Glatteis: Warum Sie als vermietender Eigentümer haften — auch wenn die WEG längst eine Firma beauftragt hat

Der Bundesgerichtshof hat am 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) eine Annahme beerdigt, auf die sich Vermieter jahrelang verlassen haben: Wer seine Eigentumswohnung vermietet, haftet seinem Mieter für einen Sturz auf dem ungeräumten Gehweg in voller Höhe — obwohl das Grundstück der Gemeinschaft gehört und die WEG einen professionellen Winterdienst beauftragt hat. Die Firma ist Ihr Erfüllungsgehilfe. Was das für die Saison 2026/27 bedeutet, wie Sie sich absichern und welche vier Punkte jetzt in den Winterdienstvertrag Ihrer WEG gehören.

30. August 202612 Min. Lesezeit
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Sonderumlage nach Einheiten statt Fläche? Warum das BGH-Urteil vom April 2026 viele WEG-Beschlüsse angreifbar macht
FeaturedWEG-Verwaltung

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Mit dem Urteil vom 24. April 2026 (V ZR 50/25) hat der Bundesgerichtshof der beliebtesten Abkürzung in Eigentümerversammlungen einen Riegel vorgeschoben: Die Kosten einer Erhaltungsmaßnahme — im entschiedenen Fall eine Heizungserneuerung — dürfen bei unterschiedlich großen Wohnungen nicht einfach per Mehrheit „pro Einheit“ umgelegt werden. Schon rund 5 % Mehrbelastung der kleinen Einheiten können den Beschluss kippen. Was Beiräte und Eigentümer in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet vor der Herbst-Versammlung prüfen müssen — mit Rechenbeispiel, Prüfschema und Muster-Formulierung.

3. September 202612 Min. Lesezeit
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