Finanzen und Abrechnung
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Hausgeldkonten und Erhaltungsrücklage
- Mahnwesen und Bearbeitung offener Forderungen
- Belege und Buchungen im Eigentümerportal
Verto Hausverwaltung
Feste Ansprechpartner für Ihre Gemeinschaft. Ein eigenes Team für Technik und Buchhaltung. Wir kümmern uns um Abrechnung, Beschlüsse und die Aufgaben an Ihrem Gebäude.

Grundlagen
Eine WEG-Verwaltung führt die Geschäfte einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie stellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach § 28 WEG auf, beruft die Eigentümerversammlung ein, setzt Beschlüsse um und kümmert sich um die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehören Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Leitungen, Aufzüge und Außenanlagen. Sie handelt für die Gemeinschaft und ist ihr rechenschaftspflichtig.
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Gemeinschaft selbst Trägerin der Verwaltung, der Verwalter ihr ausführendes Organ. Er vertritt sie nach außen (§ 9b WEG) und entscheidet ohne Beschluss über Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung (§ 27 WEG). Alles, was darüber hinausgeht, beschließen die Eigentümer. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass ein nach § 26a WEG zertifizierter Verwalter bestellt wird.
Bei Verto betreuen mindestens zwei nach § 26a WEG zertifizierte Property Manager jede Gemeinschaft, bei großen Anlagen mehr. Sie arbeiten mit unserer eigenen technischen Objektbetreuung und unserer eigenen Immobilienbuchhaltung zusammen, die für alle Standorte zuständig sind. Wir verwalten Gemeinschaften in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet, von kleinen Altbau-WEGs bis zu Wohnanlagen mit über 80 Einheiten.
Was wir übernehmen
Die Grundvergütung umfasst die vertraglich vereinbarte laufende Verwaltung. Umfangreiche Sanierungsbegleitung und andere Zusatzleistungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
Preise und KostenfaktorenEinblick in unsere Mandate
Ausgewählte Beispiele aus der laufenden Verwaltung und der Übernahme von Objekten.
74Wohneinheiten
01 / Frankfurt am Main
WEG Arndtstraße 22 mit Tiefgarage, Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss, Schwimmbad und Sauna.
54Wohneinheiten
02 / Frankfurt am Main
Sechsstellige Rückstände bei Übernahme. Nach wenigen Monaten war der Großteil abgebaut.
82Wohneinheiten
03 / Offenbach am Main
WEG-Verwaltung und eine Strangsanierung im niedrigen einstelligen Millionenbereich.
66Wohneinheiten
04 / Oberursel
Hochwertige, junge Wohnanlage mit Geschosswohnungen, Reihenhäusern und über 100 Tiefgaragenstellplätzen.
21Wohneinheiten
05 / Frankfurt am Main
Wohnanlage Am Borsdorfer mit Tiefgarage, Aufzug und begrüntem Innenhof.
MetzendorfVilla in Alsbach
06 / Alsbach-Hähnlein
Betreuung eines historischen Gebäudes in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt.
Verantwortung hat ein Gesicht
Ihre Verwalter arbeiten direkt mit unseren Fachabteilungen zusammen, die für alle Standorte zuständig sind. Für die Technik des Gebäudes und für seine Zahlen gibt es eigene Verantwortliche.
Das Team kennenlernenOffene Stellen
Leiter technische Objektbetreuung, alle Standorte
Über 20 Jahre Immobilien- und Facility-Management. Zuvor verantwortlich für den Betrieb der EZB-Hochhäuser in Frankfurt.

Leiter Immobilienbuchhaltung, alle Standorte
Über 30 Jahre Immobilienbuchhaltung. Verantwortet Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Betriebskosten.
Die Übernahme
Wir stimmen den Termin und die Aufgaben mit Ihnen ab. Die Bestandsaufnahme klärt, welche Unterlagen, Konten und offenen Vorgänge übernommen werden.
Wir lernen das Objekt kennen und erstellen ein Angebot.
Ihre Ansprechpartner stehen fest. Wir fordern die relevanten Unterlagen an.
Wir gleichen Daten und Konten ab und ordnen die offenen Vorgänge.
Kaufmännische Verwaltung
Das Geld der Gemeinschaft liegt auf Konten der WEG, getrennt vom Vermögen der Verwaltung. Jede Zahlung wird mit Beleg gebucht und ist für die Eigentümer im Portal nachvollziehbar. Die Buchhaltung führt unsere eigene Immobilienbuchhaltung unter Ralf Hennig, Betriebswirt mit Schwerpunkt Accounting und seit über dreißig Jahren in der Immobilienbuchhaltung tätig.
Der Wirtschaftsplan legt fest, welche Vorschüsse die Eigentümer für das kommende Jahr zahlen. Wir bauen ihn aus den Ist-Kosten des Vorjahres, bekannten Vertragsänderungen und den geplanten Erhaltungsmaßnahmen auf. Steigen Versicherungsprämien oder Energiepreise, steht das als eigene Position mit Begründung im Plan und nicht versteckt in einer Sammelzeile.
Die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Kosten den gezahlten Vorschüssen gegenüber. Beschlossen werden nach § 28 Abs. 2 WEG nur noch die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, die Abrechnung selbst ist die Grundlage dafür. Wir erstellen sie spätestens bis Ende August und legen sie dem Beirat vorab mit Kontoauszügen, Rechnungsordner und Einzelabrechnungen vor. Daneben steht der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG mit dem Stand der Erhaltungsrücklage und dem wesentlichen Vermögen der Gemeinschaft.
Die Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG ist das Polster für Dach, Fassade und Leitungen. Ihre Höhe leiten wir aus dem Zustand des Gebäudes und dem Instandhaltungsplan ab, damit große Maßnahmen nicht erst in der Versammlung eine Sonderumlage auslösen.
Für vermietende Eigentümer weisen wir in der Einzelabrechnung die nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten getrennt aus. So können sie die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter innerhalb der Frist von zwölf Monaten nach § 556 Abs. 3 BGB erstellen. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bescheinigen wir jedem Eigentümer gesondert, damit er sie in seiner Steuererklärung ansetzen kann.
Offene Hausgelder gefährden die Zahlungsfähigkeit der ganzen Gemeinschaft. Wir prüfen die Zahlungseingänge monatlich, erinnern schriftlich und gehen nach Beschlusslage in das gerichtliche Mahnverfahren. In der WEG in Frankfurt-Nied mit 54 Einheiten bestanden bei Übernahme Rückstände im sechsstelligen Bereich. Nach der Aufarbeitung der Stammdaten und einem konsequenten Mahnwesen war der Großteil nach wenigen Monaten abgebaut.
Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsgremium der Gemeinschaft. Der Verwalter muss sie mindestens einmal im Jahr einberufen (§ 24 Abs. 1 WEG), in Textform und mit einer Frist von mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). Die Tagesordnung stimmen wir vorher mit dem Beirat ab. Zu jedem Punkt, über den abgestimmt werden soll, verschicken wir einen ausformulierten Beschlussantrag und die Unterlagen, die die Eigentümer zur Entscheidung brauchen, etwa Angebote, Preisspiegel oder eine technische Stellungnahme.
In der Versammlung führen wir durch die Tagesordnung, stellen Beschlussfähigkeit und Mehrheiten fest und verkünden die Ergebnisse. Die Niederschrift nach § 24 Abs. 6 WEG erstellen wir zeitnah und stellen sie ins Portal. Jeder Beschluss wird in die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG eingetragen, mit Datum, Wortlaut und späteren Vermerken etwa zu einer Anfechtung. Wer einen Beschluss anfechten will, muss innerhalb eines Monats klagen und die Klage innerhalb von zwei Monaten begründen (§ 45 WEG). Saubere Anträge und eine genaue Niederschrift sind deshalb die beste Vorsorge gegen Streit.
Ein Beschluss ist erst dann etwas wert, wenn er umgesetzt ist. Bei uns bekommt jeder Beschluss einen Vorgang mit Zuständigkeit und Termin. Der Beirat sieht im Portal, ob ein Auftrag vergeben, ein Handwerker bestellt oder eine Maßnahme abgenommen ist. Auf der nächsten Versammlung berichten wir zu jedem offenen Beschluss, was erledigt ist und was noch aussteht.
Die Gemeinschaft kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass Eigentümer online an der Versammlung teilnehmen dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG). Rein virtuelle Versammlungen sind möglich, wenn die Eigentümer das mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen haben (§ 23 Abs. 1a WEG). Zwischen zwei Versammlungen lassen sich Entscheidungen im Umlaufverfahren in Textform treffen. Das setzt nach § 23 Abs. 3 WEG grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer voraus, es sei denn, die Gemeinschaft hat für eine bestimmte Angelegenheit beschlossen, dass die Mehrheit genügt.
Technische Objektbetreuung
Unsere technische Objektbetreuung leitet Benjamin Böcker. Er war zuvor Bereichsleiter für den technischen und kaufmännischen Betrieb der drei EZB-Hochhäuser in Frankfurt mit rund 300.000 Quadratmetern und davor technischer Leiter der vier DZ-BANK-Hochhäuser. Er hat Architektur studiert und ist Immobilienfachwirt (IHK). Wenn in Ihrer Anlage ein Wasserschaden auftritt oder die Heizung ausfällt, sieht sich das zuerst jemand aus unserem Haus an, bevor ein Handwerker beauftragt wird.
Bei den Begehungen gehen wir Dach, Keller, Technikräume, Fassade und Außenanlagen nach einer festen Liste durch. Mängel halten wir mit Foto fest. Daraus entsteht ein Instandhaltungsplan über mehrere Jahre mit Reihenfolge und Kostenschätzung, der in den Wirtschaftsplan und die Rücklagenplanung einfließt. Seit der Reform spricht das Gesetz von Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung zusammen. Bauliche Veränderungen wie ein Aufzug, eine Wallbox-Infrastruktur oder eine Dämmung, die über die Erhaltung hinausgeht, folgen eigenen Regeln für Beschluss und Kostenverteilung nach §§ 20 und 21 WEG. Wir ordnen jede Maßnahme vor der Versammlung richtig ein, damit der Beschluss hält.
Für Maßnahmen schreiben wir eine Leistungsbeschreibung, holen Angebote ein und legen sie mit Preisspiegel und technischer Einschätzung vor. Der Bundesgerichtshof hat 2026 entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht zu drei Vergleichsangeboten gibt (V ZR 7/25). Maßstab bleibt, ob die Eigentümer genug wissen, um wirtschaftlich zu entscheiden. Bei großen Aufträgen empfehlen wir dem Beirat feste Vergaberegeln per Beschluss. Nach der Ausführung prüfen wir Abnahme und Rechnung gegen das Angebot. In Offenbach begleiten wir für eine WEG mit 82 Einheiten eine Strangsanierung im niedrigen einstelligen Millionenbereich.
Wir führen für jede Anlage einen Fristenkalender für Wartungen und Prüfungen. Bei Neubau-WEGs organisieren wir vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistung nach § 634a BGB eine Begehung, damit Mängel am Gemeinschaftseigentum rechtzeitig geltend gemacht werden. Beim Heizungstausch prüfen wir, welche Anforderungen das Gebäudeenergierecht zum Zeitpunkt der Entscheidung stellt, denn die Regeln werden 2026 politisch überarbeitet.
Verwaltungsbeirat
Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter (§ 29 Abs. 2 WEG). Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung soll er prüfen und mit einer Stellungnahme versehen, bevor die Versammlung entscheidet. Seit der Reform kann die Gemeinschaft frei beschließen, wie viele Mitglieder der Beirat hat. Wer das Amt unentgeltlich ausübt, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG).
Damit der Beirat seine Aufgabe in vertretbarer Zeit erledigen kann, bekommt er bei uns die Prüfunterlagen gebündelt und vor dem Versand an alle Eigentümer. Zur Belegprüfung gehören Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge und eine Übersicht der Abweichungen zum Wirtschaftsplan. Fragen beantworten wir schriftlich, damit die Antworten nachlesbar bleiben. Vor jeder Versammlung stimmen wir Tagesordnung und Beschlussanträge mit dem Beirat ab. Wer die Originalbelege lieber auf Papier prüft, kann sie nach Absprache in unserem Büro in Eschborn einsehen, mit dem zuständigen Property Manager als Ansprechpartner.
Zwischen den Versammlungen halten wir den Beirat über laufende Vorgänge auf dem Stand. Bei größeren Schäden informieren wir ihn sofort, bei Angeboten für Maßnahmen bekommt er die Unterlagen, bevor sie in die Einladung gehen. Viele Gemeinschaften legen per Beschluss fest, bis zu welchem Betrag der Verwalter allein beauftragen darf und ab wann der Beirat zustimmen muss. Diese Grenzen halten wir ein und weisen sie im Bericht aus.
Prüft der Beirat einen Verwalterwechsel, hilft es, bei jedem Kandidaten dieselben Punkte abzufragen. Wer betreut das Objekt konkret, wer beantwortet technische Fragen, wann liegt die Jahresabrechnung vor, wie werden Beschlüsse nachverfolgt und welche Unterlagen sind online einsehbar? Wir beantworten diese Fragen im Erstgespräch schriftlich, und Sie können die Antworten mit unseren Referenzen abgleichen.
Für Beiräte, die gerade eine liegengebliebene Jahresabrechnung, eine große Sanierung oder einen Verwalterwechsel vor sich haben, haben wir eigene Leitfäden mit Musterschreiben und Beschlussvorlagen veröffentlicht. Sie finden sie unten auf dieser Seite.
Verwalterwechsel
Die Eigentümer können ihren Verwalter jederzeit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG). Dafür genügt ein Mehrheitsbeschluss, ein wichtiger Grund ist nicht nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. In derselben Versammlung wird in der Regel der neue Verwalter bestellt, höchstens für fünf Jahre, nach der Begründung der Gemeinschaft erstmals für höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme mit dem Beirat. Wir sehen uns das Objekt an, fragen nach dem Stand der Abrechnungen, offenen Beschlüssen und laufenden Maßnahmen und erstellen danach ein schriftliches Angebot. Für die Versammlung bereiten wir die Beschlussanträge zur Abberufung, zur Bestellung und zum Abschluss des Verwaltervertrags vor. Kann die bisherige Verwaltung die Versammlung nicht rechtzeitig einberufen, gibt es Wege über den Beiratsvorsitzenden oder einen ermächtigten Eigentümer (§ 24 Abs. 3 WEG).
Nach dem Beschluss fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an. Dazu gehören Teilungserklärung, Beschluss-Sammlung, Niederschriften, Verträge mit Dienstleistern, Versicherungspolicen, Schlüssel, Bauunterlagen und die Buchhaltung mit Kontoauszügen. Die Konten der Gemeinschaft werden auf die neue Verwaltung umgestellt, Salden und Rücklagenstand gleichen wir zum Stichtag ab. Danach stellen wir uns bei allen Eigentümern vor und informieren Dienstleister und Versorger.
Läuft der Vertrag des bisherigen Verwalters noch, prüfen wir mit dem Beirat Laufzeit und Kündigungsregeln, denn der Vergütungsanspruch endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Als Stichtag empfehlen wir ein Monats- oder Quartalsende, damit Hausgeldeinzug, Lastschriften und Daueraufträge ohne Lücke umgestellt werden. Die Eigentümer informieren wir rechtzeitig schriftlich über die neue Bankverbindung und den Zugang zum Portal.
Bei einem Wechsel zum Jahresende stellt sich die Frage, wer die Jahresabrechnung des abgelaufenen Jahres erstellt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom September 2025 (V ZR 206/24) ist das bei einem Wechsel zum 31.12. die neue Verwaltung. Wir planen das von Anfang an ein und sprechen es im Angebot offen an.
Transparenz und Besetzung
Jede Gemeinschaft hat bei uns mindestens zwei nach § 26a WEG zertifizierte Property Manager, große Anlagen mehr. Einer von ihnen ist Ihr fester Ansprechpartner, beide kennen das Objekt, die Beschlusslage und die laufenden Vorgänge. Urlaub oder Krankheit führen deshalb nicht dazu, dass Anfragen liegen bleiben. Hinter den Property Managern stehen die technische Objektbetreuung und die Immobilienbuchhaltung, beide im eigenen Haus. Insgesamt arbeiten bei uns über zehn Mitarbeiter. Verto ist Mitglied im VDIV Hessen (Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.).
Die Property Manager sind auch die Ansprechpartner für Handwerker, Versicherer und Dienstleister des Objekts. Informationen laufen deshalb an einer Stelle zusammen und gehen nicht zwischen Abteilungen verloren. Bei einem Schaden sehen Sie im Portal, wann er gemeldet, wer beauftragt und wann er erledigt wurde.
Sie erreichen uns telefonisch zu festen Sprechzeiten, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Außerhalb davon rufen wir innerhalb von 24 Stunden zurück. Für Rohrbruch und Heizungsausfall gibt es eine Notfallnummer, die rund um die Uhr besetzt ist.
Im Eigentümerportal finden Eigentümer und Beirat das Konto der Gemeinschaft mit jeder Buchung und dem zugehörigen Beleg, Wirtschaftspläne, Abrechnungen, Niederschriften, die Beschluss-Sammlung und die laufenden Vorgänge mit Bearbeitungsstand. Das Portal läuft auf unserer eigenen Verwaltungssoftware, in der jede Frist eine Erinnerung und jeder Vorgang einen Status hat. Eigentümer ohne Internetzugang bekommen wichtige Unterlagen per Post. Wer lieber anruft, erreicht die zuständigen Property Manager direkt.
Das gesetzliche Einsichtsrecht jedes Eigentümers in die Verwaltungsunterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG) wird damit zum Normalfall. Für den Beirat verkürzt das die Belegprüfung erheblich, weil er die Unterlagen nicht erst anfordern muss.
Die Vergütung vereinbaren wir als Festpreis pro Wohneinheit und Monat. Ein Angebot erstellen wir nach einem kostenlosen Erstgespräch und einer Besichtigung. Zusatzleistungen wie eine umfangreiche Sanierungsbegleitung weisen wir darin gesondert und schriftlich aus.
Frankfurt und Rhein-Main
Die Bestände im Rhein-Main-Gebiet sind sehr unterschiedlich, und jede Bauzeit bringt eigene Aufgaben mit. In Frankfurt-Nordend, Westend, Bornheim oder Sachsenhausen stehen viele aufgeteilte Gründerzeit- und Stilaltbauten. Dort geht es um Holzbalkendecken, Stuckfassaden, alte Leitungen und die Frage, wie sich eine energetische Sanierung mit dem Erscheinungsbild verträgt. Im Nordend betreuen wir einen Stilaltbau mit 24 Einheiten, bei dem energetische Maßnahmen und Fördermittel im Mittelpunkt stehen.
In Frankfurt-Griesheim, in Langen, Raunheim und vielen anderen Umlandgemeinden prägen Wohnanlagen der Nachkriegszeit und der 1960er und 1970er Jahre das Bild. Hier stehen oft Strangsanierungen, Fassadendämmung, Flachdächer, Tiefgaragen und der Austausch zentraler Heizungen an. Für solche Projekte zählt eine Rücklagenplanung, die rechtzeitig beginnt, und eine Vergabe, die die Eigentümer nachvollziehen können. Daneben verwalten wir Neubau-WEGs, etwa in Oberursel, bei denen Gewährleistungsfristen und Abnahmen im Vordergrund stehen.
Frankfurt hat für mehrere Stadtteile Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB erlassen, den sogenannten Milieuschutz. In diesen Gebieten brauchen bauliche Änderungen und Modernisierungen eine Genehmigung. Ob Ihr Haus betroffen ist, prüfen wir vor jeder größeren Maßnahme, ebenso wie Denkmalschutzauflagen, die in Altstädten wie Seligenstadt, Gelnhausen oder Bad Nauheim regelmäßig eine Rolle spielen.
In vielen Frankfurter Gemeinschaften leben Eigentümer im Ausland oder sprechen Deutsch nicht als Muttersprache. Für sie sind gut vorbereitete schriftliche Unterlagen, das Portal und die Möglichkeit, online an der Versammlung teilzunehmen, besonders wichtig. Auf Wunsch erläutern wir Beschlussanträge und Abrechnungen auch auf Englisch.
Unser Hauptsitz liegt in der Mühlstraße 36 in Eschborn, direkt an der Frankfurter Stadtgrenze. Von dort betreuen wir Gemeinschaften in Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau, Bad Homburg und dem Umland. Für Mannheim und die Bergstraße bis Bensheim ist seit Oktober 2026 unser Büro in Mannheim-Käfertal zuständig. Begehungen, Versammlungen und Termine mit Handwerkern finden vor Ort statt. Die Wege sind kurz, und viele der Betriebe, mit denen wir arbeiten, kennen unsere Objekte, die Technik und die Wege im Haus.
Fragen und Antworten
Wir vereinbaren einen Festpreis pro Wohneinheit und Monat. Wie hoch er ist, hängt von der Größe der Gemeinschaft, dem Zustand des Gebäudes, der Technik und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Ein Angebot bekommen Sie nach einem kostenlosen Erstgespräch und einer Besichtigung, schriftlich und mit allen Zusatzleistungen, etwa einer umfangreichen Sanierungsbegleitung, gesondert ausgewiesen. Welche Faktoren die Vergütung beeinflussen, erklären wir auf unserer Preisseite.
Die Eigentümerversammlung kann den bisherigen Verwalter jederzeit mit Mehrheit abberufen und in derselben Sitzung einen neuen bestellen (§ 26 Abs. 3 WEG). Ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich, der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Wir bereiten mit dem Beirat die Beschlussanträge vor, fordern nach dem Beschluss die Unterlagen an, stellen die Konten um und gleichen die Salden zum Stichtag ab.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom September 2025 (V ZR 206/24) erstellt bei einem Wechsel zum 31.12. die neue Verwaltung die Jahresabrechnung des abgelaufenen Jahres. Der ausgeschiedene Verwalter ist dazu gesetzlich nicht mehr verpflichtet, muss aber die Unterlagen herausgeben. Wir planen diese Abrechnung bei der Übernahme ein und sprechen den Aufwand im Angebot offen an.
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Gerichte halten drei bis sechs Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres für angemessen, und viele Verwalterverträge nennen einen konkreten Termin. Wir erstellen die Jahresabrechnung spätestens bis Ende August und geben sie dem Beirat vorab zur Prüfung. Liegt die Abrechnung Ihrer Gemeinschaft für das Vorjahr noch nicht vor, kann der Beirat schriftlich eine Frist setzen.
Ein zertifizierter Verwalter hat vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen, dass er die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung hat. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen solchen Verwalter bestellt. Bei Verto sind die Property Manager, die Ihre Gemeinschaft betreuen, nach § 26a WEG zertifiziert, und jedes Objekt wird von mindestens zwei von ihnen betreut.
Der Beirat unterstützt und überwacht den Verwalter, prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung und gibt dazu eine Stellungnahme ab (§ 29 WEG). Bei uns bekommt er die Prüfunterlagen gebündelt und vor dem Versand an alle Eigentümer, mit Kontoauszügen, Rechnungen und den Abweichungen zum Plan. Tagesordnung und Beschlussanträge stimmen wir vorher mit ihm ab. Unentgeltlich tätige Beiräte haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Jeder Beschluss wird in die Beschluss-Sammlung eingetragen und bekommt in unserer Software einen Vorgang mit Zuständigkeit und Termin. Eigentümer und Beirat sehen im Portal, ob ein Auftrag vergeben, ein Termin vereinbart oder eine Maßnahme abgenommen ist. Auf der nächsten Versammlung berichten wir zu jedem offenen Beschluss. So bleibt nachvollziehbar, was aus einer Entscheidung geworden ist.
Ja, in zwei Formen. Mit einfacher Mehrheit kann die Gemeinschaft beschließen, dass Eigentümer online an einer Präsenzversammlung teilnehmen dürfen. Eine rein virtuelle Versammlung setzt einen Beschluss mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen voraus (§ 23 Abs. 1a WEG). Wir organisieren beide Formen, inklusive Einladung, Zugangsdaten, Abstimmung und Niederschrift, und beraten Sie, welche Form zu Ihrer Gemeinschaft passt.
Eine gesetzliche Mindesthöhe gibt es nicht. Die Rücklage muss angemessen sein, also zu Alter, Zustand und Technik des Gebäudes passen. Wir leiten sie aus dem Instandhaltungsplan ab, der bei unseren Begehungen entsteht, und zeigen im Wirtschaftsplan, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren anstehen. So lassen sich Sonderumlagen oft vermeiden oder zumindest frühzeitig ankündigen.
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum im Auftrag der ganzen Gemeinschaft. Die Sondereigentumsverwaltung betreut eine einzelne vermietete Wohnung im Auftrag ihres Eigentümers, mit Mietvertrag, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnung und Mieterkontakt. Vermietende Eigentümer brauchen oft beides. Wir bieten beide Leistungen an. Liegen sie in einer Hand, stimmen wir Hausgeldabrechnung und Betriebskostenabrechnung aufeinander ab, und die umlagefähigen Kosten gehen ohne Medienbruch in die Abrechnung für den Mieter.
Wir verwalten kleine Altbau-Gemeinschaften ebenso wie größere Wohnanlagen. Zu unseren Referenzen gehören WEGs mit 21, 24, 54, 66 und 82 Einheiten in Frankfurt, Oberursel und Offenbach, darunter Stilaltbauten, Wohnanlagen mit Tiefgarage und Neubauten. Bei großen Anlagen setzen wir mehr als zwei Property Manager ein. Entscheidend für uns ist, dass wir Leistungsumfang und Anforderungen des Gebäudes vorher gemeinsam klären.
Für Rohrbruch und Heizungsausfall gibt es eine Notfallnummer, die rund um die Uhr besetzt ist. Wir beauftragen einen Fachbetrieb, um den Schaden zu begrenzen, und dokumentieren den Ablauf. Am nächsten Werktag übernehmen die zuständigen Property Manager und unsere technische Objektbetreuung, klären die Ursache, melden den Schaden der Gebäudeversicherung und informieren den Beirat.
Weiterlesen
Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet
Der nächste Schritt
Sagen Sie uns, wo Ihre Immobilie liegt und welche Betreuung Sie suchen. Wir besprechen den Leistungsumfang und die nächsten Schritte mit Ihnen.