Mieten und Buchhaltung
- Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
- Miet- und Kautionsverwaltung
- Nebenkostenabrechnung je Einheit
- Jahresaufstellung für Eigentümer und Steuerberater
Verto Hausverwaltung
Mieteingänge, Abrechnung und Instandhaltung aus einer Hand. Ihre Mieter haben feste Ansprechpartner. Sie behalten über das Portal Einblick in die Zahlen und Vorgänge Ihrer Immobilie.

Begriff
Eine Mietverwaltung führt ein vermietetes Mehrfamilienhaus oder einen Wohnungsbestand im Auftrag des Eigentümers. Sie zieht die Mieten ein, erstellt die Nebenkostenabrechnung, betreut die Mieter, koordiniert Reparaturen und Wartungen, bereitet Mieterhöhungen vor und vermietet frei werdende Wohnungen neu. Der Eigentümer erhält regelmäßige Abrechnungen und trifft die Entscheidungen.
Damit unterscheidet sich die Mietverwaltung von der WEG-Verwaltung, die das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft verwaltet, und von der Sondereigentumsverwaltung, die eine einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG betreut. Gehört Ihnen ein ganzes Haus oder ein Bestand aus mehreren Häusern, ist die Mietverwaltung die passende Leistung.
Bei Verto betreuen mindestens zwei nach § 26a WEG zertifizierte Property Manager jedes Objekt, bei größeren Beständen mehr. Dazu kommen ein eigenes Team für die technische Objektbetreuung und eine eigene Immobilienbuchhaltung. Unser Hauptsitz liegt in Eschborn, direkt an der Frankfurter Stadtgrenze, und für die Rhein-Neckar-Region haben wir ein Büro in Mannheim.
Was wir übernehmen
Laufende Mietverwaltung und Sonderleistungen werden getrennt vereinbart. Dazu zählen zum Beispiel eine Neuvermietung, Wohnungsübergaben oder die Begleitung größerer Instandsetzungen.
Preise und KostenfaktorenEinblick in unsere Mandate
Ausgewählte Beispiele aus der laufenden Verwaltung und der Übernahme von Objekten.
30Wohneinheiten
01 / Frankfurt am Main
Vollständige Mietverwaltung eines Mietshauses im Alleineigentum eines Vereins.
42Wohneinheiten
02 / Rüsselsheim
Mietverwaltung einer Wohnanlage mit den Schwerpunkten Vermietung und Instandhaltung.
14Neubauwohnungen
03 / Bad Homburg
Erstvermietung, Wohnungsübergaben und Gewährleistungsverfolgung im gehobenen Wohnsegment.
Verantwortung hat ein Gesicht
Ihre Verwalter arbeiten direkt mit unseren Fachabteilungen zusammen, die für alle Standorte zuständig sind. Für die Technik des Gebäudes und für seine Zahlen gibt es eigene Verantwortliche.
Das Team kennenlernenOffene Stellen
Leiter technische Objektbetreuung, alle Standorte
Über 20 Jahre Immobilien- und Facility-Management. Zuvor verantwortlich für den Betrieb der EZB-Hochhäuser in Frankfurt.

Leiter Immobilienbuchhaltung, alle Standorte
Über 30 Jahre Immobilienbuchhaltung. Verantwortet Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Betriebskosten.
Die Übernahme
Wir stimmen den Termin und die Aufgaben mit Ihnen ab. Die Bestandsaufnahme klärt, welche Unterlagen, Konten und offenen Vorgänge übernommen werden.
Wir lernen das Objekt kennen und erstellen ein Angebot.
Ihre Ansprechpartner stehen fest. Wir fordern die relevanten Unterlagen an.
Wir gleichen Daten und Konten ab und ordnen die offenen Vorgänge.
Buchhaltung
Jede Zahlung wird einem Mieter, einer Wohnung und einem Monat zugeordnet. Unsere Immobilienbuchhaltung gleicht die Eingänge auf dem Objektkonto laufend mit den Sollmieten ab, getrennt nach Nettokaltmiete, Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung. Geleitet wird sie von Ralf Hennig, Betriebswirt mit Schwerpunkt Accounting und seit über dreißig Jahren in der Immobilienbuchhaltung tätig. Die Buchhaltung arbeitet eng mit den Property Managern Ihres Hauses zusammen. Eine Zahlungsabweichung fällt so im laufenden Monat auf und nicht erst bei der Jahresabrechnung.
Bleibt eine Miete aus, erinnern wir den Mieter zeitnah und fragen nach dem Grund. Oft steckt ein geänderter Dauerauftrag oder ein Wechsel des Arbeitgebers dahinter, und ein Telefonat klärt mehr als ein Formbrief. Verfestigt sich ein Rückstand, mahnen wir schriftlich, vereinbaren auf Ihren Wunsch eine Ratenzahlung und dokumentieren jeden Schritt. Erreicht der Rückstand die Schwelle des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, also mehr als eine Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen oder insgesamt zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum, besprechen wir mit Ihnen die Kündigung. Für Kündigung und Räumungsklage arbeiten wir mit Fachanwälten für Mietrecht zusammen. Ob es so weit kommt, entscheiden Sie.
Mietkautionen legen wir nach § 551 BGB getrennt von Ihrem übrigen Vermögen an. Endet ein Mietverhältnis, rechnen wir die Kaution gegen offene Forderungen, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung und dokumentierte Schäden ab und zahlen den Rest an den Mieter aus.
Sie erhalten eine Objektabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, auf Wunsch monatlich oder quartalsweise. Zum Jahresende bekommen Sie eine Aufstellung, die Ihr Steuerberater für die Anlage V übernehmen kann, mit sauber getrennten Positionen für laufende Kosten, Erhaltungsaufwand und Modernisierungen. Belege, Kontoauszüge und offene Vorgänge liegen im Eigentümerportal. Wer mehrere Häuser hält, bekommt zusätzlich einen Portfolio-Bericht, der Mieteinnahmen, Rückstände, Leerstand und Instandhaltungskosten der Objekte nebeneinanderstellt.
Die Vergütung für die Mietverwaltung ist für private Vermieter als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Auf die Mieter umlegen lässt sie sich nicht, weil die Betriebskostenverordnung Verwaltungskosten ausdrücklich ausnimmt. Wir vereinbaren einen Festpreis pro Wohneinheit und Monat. Leistungen außerhalb der laufenden Verwaltung, etwa eine Neuvermietung, stehen schriftlich im Angebot.
Abrechnung
In der Nebenkostenabrechnung wirken sich Fehler am direktesten auf Ihr Ergebnis aus. Umlegbar ist nur, was die Betriebskostenverordnung aufzählt und der Mietvertrag wirksam vereinbart. Dazu gehören Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart und sonstige Betriebskosten, sofern der Vertrag sie benennt. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht in die Abrechnung. Wir prüfen beim Start jeden Mietvertrag darauf, welche Kostenarten tatsächlich vereinbart sind.
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Kommt sie später, verliert der Vermieter in aller Regel seinen Anspruch auf Nachzahlung, ein Guthaben des Mieters muss er trotzdem auszahlen. Wir planen die Abrechnung deshalb von dieser Frist aus rückwärts. Rechnungen der Versorger, die Daten des Messdienstes und der Grundsteuerbescheid werden über das Jahr gesammelt und geprüft, damit die Abrechnung nicht am letzten fehlenden Schreiben eines Dienstleisters hängt.
Für Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten werden nach Verbrauch verteilt, der Rest nach Wohnfläche. Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Seit 2023 kommt die Aufteilung der CO₂-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz hinzu, bei Wohngebäuden in einem Stufenmodell nach dem Ausstoß pro Quadratmeter. Je schlechter der energetische Zustand, desto größer der Anteil des Vermieters. Wir stimmen die Daten mit dem Messdienstleister ab und prüfen dessen Heizkostenabrechnung auf Plausibilität, bevor sie in die Gesamtabrechnung eingeht.
Jede Abrechnung weist die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel, den Anteil der Wohnung und die geleisteten Vorauszahlungen aus. Fragt ein Mieter nach, gewähren wir Einsicht in die Belege und beantworten seine Einwände. Dafür hat er nach Zugang ebenfalls zwölf Monate Zeit. Zeigt die Abrechnung eine deutliche Abweichung, passen wir die Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB an, damit im Folgejahr keine hohe Nachzahlung entsteht.
Die Grundsteuer wird seit 2025 nach neuem Recht bemessen. Sie bleibt umlagefähig, die Beträge haben sich je nach Objekt aber deutlich verschoben, in Hessen nach dem Flächen-Faktor-Verfahren. Wir übernehmen die neuen Bescheide in die Abrechnung und erklären den Mietern, woher eine Veränderung kommt.
Mieter
Ihre Mieter haben feste Ansprechpartner bei uns. Sie erreichen uns zu den Sprechzeiten am Telefon, per E-Mail und über das Portal, und wir antworten innerhalb von 24 Stunden. Für Rohrbruch, Heizungsausfall und andere Notfälle gibt es eine Notfallnummer, die rund um die Uhr besetzt ist. Jedes Anliegen wird als Vorgang mit Datum, Zuständigkeit und Ergebnis erfasst. Im Portal sehen Sie, was gemeldet wurde, was beauftragt ist und was erledigt ist.
Meldet ein Mieter einen Mangel, prüfen wir zuerst, ob er besteht und in wessen Verantwortung er fällt. Kündigt ein Mieter eine Mietminderung an, dokumentieren wir den Zustand mit Fotos, ordnen die Minderungsquote anhand der Rechtsprechung ein und geben Ihnen eine Empfehlung, bevor eine Antwort rausgeht.
Wird eine Wohnung gekündigt, beginnen wir die Nachvermietung schon während der Kündigungsfrist. Wir stimmen mit dem ausziehenden Mieter Besichtigungstermine ab, sehen uns den Zustand an und schlagen Ihnen vor, ob vor dem Wiedereinzug renoviert oder modernisiert werden sollte. Danach erstellen wir Exposé und Anzeigen mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis und führen die Besichtigungen durch.
Bei der Auswahl zählt, ob ein Mietverhältnis auf Dauer trägt. Wir lassen uns Einkommensnachweise vorlegen, holen mit Einwilligung des Interessenten eine Bonitätsauskunft ein, etwa bei der SCHUFA, und bitten um eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über pünktliche Mietzahlungen. Die Daten fragen wir stufenweise ab, wie es die Datenschutzaufsicht für Mietinteressenten vorsieht. Zur Besichtigung genügen Kontaktdaten, Nachweise erst, wenn jemand die Wohnung tatsächlich mieten möchte. Die geeigneten Bewerber legen wir Ihnen mit unserer Einschätzung vor, und Sie entscheiden.
Den Mietvertrag setzen wir auf aktueller Rechtsprechung auf, mit wirksamen Regelungen zu Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Kaution. Bei Einzug und Auszug erstellen wir ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, ausgegebenen Schlüsseln und Fotos jedes Raums, das beide Seiten unterschreiben. An diesem Protokoll entscheidet sich später, ob ein Schaden von der Kaution einbehalten werden kann. Die Neuvermietung vereinbaren wir als gesonderte Leistung, die im Angebot ausgewiesen ist.
Miete
Bei Häusern, deren Mieten über Jahre nicht angepasst wurden, liegt die Bestandsmiete häufig unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für die Rendite eines Mietshauses ist das oft der wichtigste Hebel. Wir prüfen einmal im Jahr für jede Wohnung, ob eine Erhöhung rechtlich möglich ist und in welcher Höhe, und legen Ihnen das Ergebnis mit einer Empfehlung vor. Die Entscheidung, ob und wann erhöht wird, bleibt bei Ihnen.
Grundlage ist meist § 558 BGB. Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen. In Gemeinden, die eine Landesverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausweist, sinkt diese Kappungsgrenze auf 15 Prozent. Welche Verordnung für Ihr Haus gerade gilt, ändert sich mit Verlängerungen und Auslaufdaten. Den aktuellen Stand für Ihre Gemeinde zeigt unser Mieterhöhungs-Check.
Das Erhöhungsverlangen muss in Textform zugehen und begründet sein. § 558a BGB nennt dafür den Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen. Gibt es für die Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel, muss das Schreiben dessen Werte auch dann nennen, wenn es sich auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, zuzustimmen, die neue Miete gilt ab dem dritten Monat. Stimmt er nicht zu, bleiben drei weitere Monate für eine Zustimmungsklage. Formfehler kosten hier schnell ein halbes Jahr. Deshalb prüfen wir vor jedem Schreiben Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Lage und ordnen die Wohnung sauber in die Spanne des Mietspiegels ein.
Nach einer Modernisierung erlaubt § 559 BGB, jährlich 8 Prozent der aufgewendeten Kosten auf die Miete aufzuschlagen. Instandhaltungsanteile und Fördermittel werden vorher abgezogen. Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete dadurch um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro um höchstens 2 Euro. Die Maßnahme muss nach § 555c BGB spätestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden. Wir verbinden die technische Planung mit dieser Rechnung, damit Sie vor der Investition wissen, welcher Teil über die Miete zurückfließt.
Für Index- und Staffelmieten gelten eigene Regeln. Eine Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, die Anpassung wird in Textform erklärt und muss die Indexänderung angeben. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Staffelmiete legt die künftigen Beträge von vornherein in Euro fest, jede Stufe gilt mindestens ein Jahr. Neben beiden Modellen ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen. Wir führen die Termine für jede Wohnung und stellen die Erklärungen rechtzeitig zu.
Technik
Unsere technische Objektbetreuung leitet Benjamin Böcker. Er war Bereichsleiter für den technischen und kaufmännischen Betrieb der drei EZB-Hochhäuser in Frankfurt mit rund 300.000 Quadratmetern, davor Technischer Leiter der vier Hochhäuser der DZ BANK. Er hat Architektur studiert (B.A.) und ist Immobilienfachwirt (IHK). Mit seinem Team beurteilen wir Schäden, Sanierungen und Angebote im eigenen Haus, bevor ein Handwerker beauftragt wird.
Im Mietshaus beginnt das mit regelmäßigen Begehungen. Wir sehen uns Keller, Dach, Treppenhaus, Außenanlagen und Haustechnik an und halten den Zustand in einem Protokoll mit Fotos fest. Daraus entsteht eine Liste mit dem, was sofort erledigt werden muss, was in den nächsten Jahren ansteht und was nur beobachtet wird. Wartungsverträge für Heizung, Aufzug, Brandschutz und Rauchwarnmelder prüfen wir auf Umfang, Intervalle und Preis.
Für Sanitär, Elektro, Heizung, Dach und Schlosserarbeiten arbeiten wir mit festen Betrieben, die unsere Häuser und deren Technik kennen. Ab 1.000 Euro Auftragswert holen wir mindestens zwei Angebote ein und legen sie Ihnen mit unserer Einschätzung vor. Nach der Beauftragung halten wir Termine nach, nehmen die Leistung ab und prüfen die Rechnung gegen das Angebot. Versicherungsschäden melden wir, begleiten den Gutachter und koordinieren die Sanierung bis zur Abrechnung mit dem Versicherer.
Für die Rendite zählt auch, wie Maßnahmen eingeordnet werden. Ob eine Ausgabe Erhaltungsaufwand ist, der sofort als Werbungskosten zählt, oder eine Modernisierung, die die Miete erhöhen kann, wirkt sich auf Steuer und Mieteinnahmen aus. Nach einem Kauf kommt hinzu, dass Instandsetzungen über 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten in den ersten drei Jahren als anschaffungsnahe Herstellungskosten nur über die Abschreibung wirken. Wir planen Maßnahmen mehrjährig, stimmen den Zeitpunkt mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab und dokumentieren die Kosten so, dass die Einordnung nachvollziehbar bleibt.
Pflichten
Als Eigentümer eines Mietshauses tragen Sie eine Reihe gesetzlicher Pflichten, die sich in den letzten Jahren verdichtet haben. Wir führen für jedes Objekt einen Fristenkalender, beauftragen die nötigen Prüfungen und legen Ihnen rechtzeitig vor, was zu entscheiden ist.
In Hessen und Rheinland-Pfalz müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Aufenthaltsräume erreicht werden, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Den Einbau schuldet der Eigentümer. Die Wartung kann er übernehmen, und das empfehlen wir, weil dann ein Fachbetrieb die Funktion jährlich prüft und protokolliert. Zur Verkehrssicherung gehören außerdem Winterdienst, sichere Treppen und Geländer, Beleuchtung und die Kontrolle von Bäumen auf dem Grundstück.
Häuser mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung müssen nach der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden, wenn das Wasser über Duschen vernebelt wird. Bleileitungen mussten bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt sein. Gerade in Altbauten klären wir, aus welchem Material die Leitungen bestehen, und lassen im Zweifel eine Wasserprobe untersuchen.
Nach § 5 der Heizkostenverordnung müssen Zähler und Heizkostenverteiler für Wärme und Warmwasser bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar sein. Sind fernablesbare Geräte eingebaut, haben die Mieter Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation. Fehlt die Fernablesbarkeit oder die Information, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen. Wir prüfen die Verträge mit dem Messdienst und stimmen den Austausch rechtzeitig ab.
Bei jeder Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und Immobilienanzeigen müssen seine Pflichtangaben enthalten. Für Heizungstausch und Sanierung werden die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes derzeit politisch überarbeitet. Wir verfolgen den Stand und beraten Sie vor einer Heizungsentscheidung anhand der Regeln, die zum Zeitpunkt der Maßnahme gelten.
Wechsel
Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, möglichst mit einer Begehung des Hauses. Wir sehen uns Mieterliste, Mietverträge, die letzte Nebenkostenabrechnung und den Zustand des Gebäudes an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis pro Wohneinheit und Monat und einer Liste der Zusatzleistungen.
Wer bisher selbst verwaltet hat, übergibt uns Unterlagen und Kontozugänge zu einem vereinbarten Stichtag. Wechseln Sie von einer anderen Verwaltung, richtet sich die Kündigung nach Ihrem bisherigen Vertrag. Auf Wunsch formulieren wir das Kündigungsschreiben und fordern die Unterlagen beim Vorverwalter an. Dazu gehören Mietverträge mit Nachträgen, Kautionsnachweise, Kontoauszüge, offene Posten, Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre, Wartungsverträge, Versicherungspolicen und Schlüssellisten.
Zum Stichtag gleichen wir Konten und Salden ab, prüfen jede Kaution auf Höhe und Anlage und arbeiten offene Forderungen auf. Die Mieter erhalten ein Schreiben mit ihren neuen Ansprechpartnern, der Notfallnummer und dem Zahlungsweg. Bestehende Mietverträge laufen unverändert weiter. Die Unterlagen werden digitalisiert und stehen Ihnen danach im Eigentümerportal zur Verfügung.
In den ersten Wochen sehen wir uns das Haus genauer an. Wir prüfen, ob die Mieten zum Mietspiegel passen, ob Abrechnungen offen sind, ob Fristen der Heizkostenverordnung oder der Trinkwasserverordnung anstehen und welche Wartungsverträge fehlen. Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen in einem Übernahmebericht, aus dem ein Plan für das erste Jahr entsteht.
Region
Der Mietshausbestand im Rhein-Main-Gebiet ist vielfältig. In Frankfurt reicht er von Gründerzeithäusern im Nordend, in Bornheim, Sachsenhausen und Bockenheim über die Wiederaufbauhäuser der 1950er Jahre bis zu Neubauten in den Entwicklungsgebieten. Jede dieser Bauphasen bringt eigene Themen mit sich, von Holzbalkendecken und alten Steigleitungen bis zu Gewährleistungsfristen im Neubau.
Für Mieterhöhungen ist der jeweilige Mietspiegel entscheidend. Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden und weitere Städte veröffentlichen eigene Mietspiegel mit unterschiedlicher Systematik, Stichtagen und Gültigkeiten. Wir arbeiten mit dem Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde und prüfen bei jedem Erhöhungsverlangen, welche Fassung gilt.
Das Rhein-Main-Gebiet überschreitet Landesgrenzen. Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, Aschaffenburg in Bayern, und damit gelten dort andere Bauordnungen und andere Verordnungen zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze als in Hessen. Wir verwalten Mietshäuser in allen drei Ländern und berücksichtigen das Landesrecht des jeweiligen Standorts.
Zu unseren Mandaten in der Mietverwaltung gehören ein Haus mit 30 Wohnungen nahe dem Frankfurter Hauptbahnhof, eine Wohnanlage mit 42 Wohnungen in mehreren Gebäuden in Rüsselsheim, 14 Neubauwohnungen in Bad Homburg mit Erstvermietung und Gewährleistungsverfolgung und ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen in Mainz. Von Eschborn aus sind Frankfurt, der Taunus und der Main-Taunus-Kreis kurz erreichbar, für Begehungen ebenso wie im Schadensfall.
Fragen und Antworten
Wir vereinbaren einen Festpreis pro Wohneinheit und Monat. Er richtet sich nach Anzahl der Einheiten, Zustand und Struktur des Hauses und dem gewünschten Leistungsumfang. Zusatzleistungen wie Neuvermietung oder die Begleitung größerer Sanierungen stehen schriftlich im Angebot. Das Angebot erhalten Sie nach einem kostenlosen Erstgespräch. Für private Vermieter ist die Vergütung als Werbungskosten absetzbar.
Ein oder zwei Wohnungen in der Nähe lassen sich mit etwas Sachkunde selbst verwalten. Spätestens ab drei bis vier Einheiten, bei einem Wohnsitz außerhalb der Region oder wenn neben dem Beruf keine Zeit für Mieteranrufe bleibt, wird der Aufwand für Abrechnungen, Mieterwechsel und Fristen groß. Für einzelne Eigentumswohnungen bieten wir die Sondereigentumsverwaltung an.
Einmal im Jahr für jede Wohnung. Wir vergleichen die Miete mit dem gültigen Mietspiegel, prüfen Sperrfrist und Kappungsgrenze und legen Ihnen eine Empfehlung vor. Bei Index- und Staffelmieten führen wir die Anpassungstermine im Kalender. Ob eine Verordnung zur Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse für Ihre Gemeinde gilt, zeigt unser Mieterhöhungs-Check.
Sie. Wir organisieren Anzeigen und Besichtigungen, prüfen Einkommensnachweise, holen mit Einwilligung eine Bonitätsauskunft ein und fragen nach einer Bestätigung des Vorvermieters. Danach legen wir Ihnen die geeigneten Bewerber mit unserer Einschätzung vor. Den Mietvertrag setzen wir nach Ihrer Zusage auf.
Nach § 556 Abs. 3 BGB spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei einem Abrechnungsjahr bis zum 31. Dezember muss sie also bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugehen. Danach kann der Vermieter in aller Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Wir sammeln die Belege über das Jahr, damit die Frist nicht in Gefahr kommt.
Wir erinnern zeitnah, klären den Grund und mahnen schriftlich, wenn der Rückstand bleibt. Auf Ihren Wunsch vereinbaren wir Ratenzahlungen. Erreicht der Rückstand die gesetzliche Schwelle für eine fristlose Kündigung, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen und arbeiten für Kündigung und Räumungsklage mit Fachanwälten für Mietrecht zusammen.
Zu den Sprechzeiten telefonisch, sonst per E-Mail oder über das Portal mit Antwort innerhalb von 24 Stunden. Für Rohrbruch, Heizungsausfall und andere akute Schäden gibt es eine Notfallnummer, die rund um die Uhr besetzt ist. Den Ablauf und die Kontaktdaten erhalten Ihre Mieter bei der Übernahme schriftlich.
Unser eigenes technisches Team unter Benjamin Böcker beurteilt Schäden und Angebote, bevor beauftragt wird. Wir arbeiten mit festen Betrieben je Gewerk, holen ab 1.000 Euro Auftragswert mindestens zwei Angebote ein, nehmen die Leistung ab und prüfen die Rechnung. Bis zu welchem Betrag wir ohne Rückfrage beauftragen dürfen, legen wir gemeinsam im Vertrag fest.
Zum Jahresende eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben je Objekt, getrennt nach laufenden Kosten, Erhaltungsaufwand und Modernisierungen. Ihr Steuerberater kann sie für die Anlage V übernehmen. Belege und Kontoauszüge stehen im Eigentümerportal, sodass Rückfragen ohne Umweg über uns beantwortet werden können.
Wir gleichen Konten und Salden zum vereinbarten Stichtag ab, prüfen jede Kaution auf Höhe und gesetzeskonforme Anlage und arbeiten offene Forderungen auf. Die Mieter werden schriftlich über neue Ansprechpartner und den Zahlungsweg informiert. Bestehende Mietverträge laufen unverändert weiter.
Nein, die Zertifizierungspflicht gilt für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Unsere Property Manager sind trotzdem zertifiziert, weil die Prüfung Mietrecht, Technik und kaufmännische Grundlagen abdeckt. In der Mietverwaltung betreuen mindestens zwei von ihnen jedes Objekt.
Ja. Wir verwalten im gesamten Rhein-Main-Gebiet, unter anderem in Offenbach, Bad Homburg, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau, Rüsselsheim und im Taunus. In Mainz und Aschaffenburg berücksichtigen wir das Landesrecht von Rheinland-Pfalz und Bayern.
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Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet
Der nächste Schritt
Sagen Sie uns, wo Ihre Immobilie liegt und welche Betreuung Sie suchen. Wir besprechen den Leistungsumfang und die nächsten Schritte mit Ihnen.