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Glossar · weg recht
Bauliche Veränderung
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern seit der WEG-Reform 2020 nur noch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit (§ 20 WEG). Einzelne Eigentümer können bauliche Maßnahmen verlangen, wenn sie die Kosten selbst tragen und keine grundlegende Umgestaltung erfolgt — etwa Glasfaser, Wallbox, Barrierefreiheit, Einbruchschutz (§ 20 Abs. 2 WEG).
Quelle: § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)