Glossar

Hausverwaltung Glossar 2026

38 Schlüsselbegriffe aus WEG-Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Sanierung und Energie-Verordnungen — kurz und präzise erklärt, mit Quellen-Bezug zu BGB, WEG, BetrKV, HKVO und GEG. Aktualisiert für 2026.

WEG-Recht

WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft)

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines aufgeteilten Mehrfamilienhauses.

WEG-Verwalter

Der WEG-Verwalter ist das von der Eigentümergemeinschaft bestellte Organ zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

§ 26a WEG (Zertifizierungspflicht)

§ 26a WEG regelt seit der WEG-Reform 2020, dass Wohnungseigentümer Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters haben.

WEG-Reform 2020 (WEMoG)

Die WEG-Reform 2020 (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, WEMoG) trat am 1.

Sondereigentum

Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder einem Teileigentum innerhalb einer WEG.

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum ist das gemeinschaftliche Eigentum aller Wohnungseigentümer an Gebäudeteilen, die für Bestand und Sicherheit notwendig sind — typisch Dach, Fassade, Heizungsanlage, Treppenhaus, Aufzug, tragende Wände.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers, das Eigentum am Grundstück in Sondereigentum aufzuteilen.

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer WEG.

Beschluss (WEG)

Ein Beschluss ist die formale Entscheidung der Eigentümerversammlung über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums.

Bauliche Veränderung

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern seit der WEG-Reform 2020 nur noch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit (§ 20 WEG).