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Glossar · mietrecht

Mietkaution

Auch bekannt als: Sicherheitsleistung Mieter

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für Forderungen aus dem Mietverhältnis. Sie darf nach § 551 BGB maximal drei Monats-Nettokaltmieten betragen, ist getrennt vom Vermögen des Vermieters insolvenzfest anzulegen (Mietkautionskonto) und nach Mietende abzurechnen — Frist üblicherweise 3-6 Monate.

Quelle: § 551 BGB