Einleitung
Im Sommer 2025 hat das Bundesjustizministerium eine Expertenkommission eingesetzt, die das komplexe Mietrecht kritisch prüfen soll. Vertreter von Vermieter- und Mieterverbänden, Kommunen und Wissenschaft erarbeiten gemeinsam Reformvorschläge. Auch der VDIV Deutschland ist für die Verwalterbranche vertreten. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe und möglichen Auswirkungen.
Auftrag der Kommission
Die Expertenkommission hat den Auftrag, das bestehende Mietrecht auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit zu analysieren. Im Fokus stehen unter anderem:
Die Kommission soll konkrete Reformvorschläge erarbeiten, die sowohl den Interessen der Mieter als auch denen der Vermieter Rechnung tragen.
Streitpunkte und Reformüberlegungen
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse wurde zwar bis 2029 verlängert, ihre Wirksamkeit ist jedoch umstritten. Kritiker bemängeln Umgehungsmöglichkeiten und fehlende Sanktionen. In der Diskussion sind unter anderem:
Indexmieten
Indexmietverträge, bei denen die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, stehen in der Kritik. In Zeiten hoher Inflation können sie zu sprunghaften Mieterhöhungen führen. Eine Deckelung der jährlichen Steigerung wird diskutiert.
Möblierte Wohnungen
Die Vermietung möblierter Wohnungen ermöglicht höhere Mieten und unterliegt nicht der Mietpreisbremse. Eine Regulierung ist im Gespräch, um Umgehungen zu erschweren.
Kurzzeitvermietung
Plattformen wie Airbnb haben den Wohnungsmarkt in Großstädten verändert. Strengere Regelungen zur Genehmigungspflicht und zu Nutzungsdauern werden erwogen.
Eigenbedarfskündigung
Die Hürden für Eigenbedarfskündigungen könnten angehoben werden, um Mieter besser zu schützen. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass eine übermäßige Einschränkung des Eigenbedarfs die Investitionsbereitschaft dämpfen kann.
Perspektive der Verwalterbranche
Der VDIV Deutschland bringt die Perspektive der professionellen Immobilienverwaltung in die Kommission ein. Zentrale Anliegen sind:
Praxistauglichkeit
Neue Regelungen müssen in der Praxis umsetzbar sein. Übermäßige Bürokratie belastet alle Beteiligten.
Ausgewogenheit
Ein funktionierender Mietmarkt erfordert einen fairen Interessenausgleich. Einseitige Belastungen der Vermieter können Investitionen hemmen und das Wohnungsangebot verknappen.
Klarheit
Rechtsunsicherheit führt zu Konflikten. Klare und eindeutige Regelungen erleichtern die Vertragsgestaltung und reduzieren Streitigkeiten.
Digitalisierung
Das Mietrecht sollte digitale Prozesse ermöglichen und fördern. Die Lockerung der Schriftform durch das Bürokratieentlastungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Ausblick
Die Arbeit der Expertenkommission wird die Mietrechtsentwicklung der kommenden Jahre prägen. Mit konkreten Gesetzesänderungen ist frühestens 2026 zu rechnen. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und unsere Kunden informieren.
Fazit
Die Einsetzung der Mietrechts-Expertenkommission zeigt, dass Reformbedarf erkannt wird. Für eine ausgewogene Weiterentwicklung ist es wichtig, dass alle Perspektiven – auch die der Verwalterbranche – Gehör finden.
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*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
