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Glossar · energie
CO₂-Kostenaufteilung (CO2KostAufG)
Auch bekannt als: CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Seit 1. Januar 2023 müssen Vermieter und Mieter die CO₂-Bepreisung von Heiz- und Warmwasserkosten nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz gestaffelt teilen — je schlechter der energetische Standard, desto höher der Vermieteranteil (10-95%). Berechnung anhand spezifischem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.
Quelle: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)