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Glossar · abrechnung
Heizkostenverordnung (HKVO)
Auch bekannt als: HeizkostenV, HKVO
Die Heizkostenverordnung regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Wohngebäuden. Mindestens 50% der Kosten müssen nach erfasstem Verbrauch verteilt werden (§ 7 Abs. 1 HKVO), maximal 50% nach Wohnfläche. Seit Dezember 2022 müssen neu installierte Heizkostenverteiler fernablesbar sein, monatliche Verbrauchsinformation (UVI) ist Pflicht.
Quelle: Heizkostenverordnung (HKVO)