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Glossar · weg recht

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer WEG. Sie wird vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen (§ 24 Abs. 1 WEG). Einberufungsfrist mindestens 3 Wochen; Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nichts anderes geregelt. Seit der WEG-Reform 2020 sind hybride/Online-Versammlungen zulässig.

Quelle: §§ 23, 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)