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Glossar · weg recht
Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer WEG. Sie wird vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen (§ 24 Abs. 1 WEG). Einberufungsfrist mindestens 3 Wochen; Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nichts anderes geregelt. Seit der WEG-Reform 2020 sind hybride/Online-Versammlungen zulässig.
Quelle: §§ 23, 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
WEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter ist das von der Eigentümergemeinschaft bestellte Organ zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Beschluss (WEG)
Ein Beschluss ist die formale Entscheidung der Eigentümerversammlung über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums.
WEG-Reform 2020 (WEMoG)
Die WEG-Reform 2020 (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, WEMoG) trat am 1.