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Glossar · weg recht
WEG-Verwalter
Auch bekannt als: Hausverwalter WEG, Wohnungseigentumsverwalter
Der WEG-Verwalter ist das von der Eigentümergemeinschaft bestellte Organ zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Seit der WEG-Reform 2020 muss er gemäß §26a WEG ein zertifizierter Verwalter sein. Seine Hauptaufgaben sind die Durchführung von Eigentümerversammlungen, Beschlussumsetzung, Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sowie das Sanierungsmanagement.
Quelle: §§ 26, 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
§ 26a WEG (Zertifizierungspflicht)
§ 26a WEG regelt seit der WEG-Reform 2020, dass Wohnungseigentümer Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters haben.
Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer WEG.
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die vom Verwalter erstellte Vorausschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr.