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Glossar · versicherung

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung deckt Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Schneedruck, die nicht in der Standard-Wohngebäudeversicherung enthalten sind. Seit 2024 von der Bundesregierung empfohlene Pflicht-Erweiterung; seit 2025 explizit als umlagefähig in der BetrKV anerkannt.