Glossar-Übersicht
Glossar · versicherung
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional Elementarschäden. Für die WEG abgeschlossen vom Verwalter im Auftrag der Gemeinschaft, Beiträge umlagefähig auf Mieter (BetrKV § 2 Nr. 13). Seit 2024 ist Elementarschadenversicherung im Zuge der Klimaanpassung deutlich relevanter geworden.
Quelle: § 2 Nr. 13 BetrKV; Versicherungsvertragsgesetz
Verwandte Begriffe
BetrKV (Betriebskostenverordnung)
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet abschließend die 17 Betriebskostenarten, die in einem Mietverhältnis umgelegt werden dürfen — von Grundsteuer (Nr.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung deckt Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Schneedruck, die nicht in der Standard-Wohngebäudeversicherung enthalten sind.