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Glossar · versicherung

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional Elementarschäden. Für die WEG abgeschlossen vom Verwalter im Auftrag der Gemeinschaft, Beiträge umlagefähig auf Mieter (BetrKV § 2 Nr. 13). Seit 2024 ist Elementarschadenversicherung im Zuge der Klimaanpassung deutlich relevanter geworden.

Quelle: § 2 Nr. 13 BetrKV; Versicherungsvertragsgesetz