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Glossar · weg recht
§ 26a WEG (Zertifizierungspflicht)
Auch bekannt als: zertifizierter Verwalter, § 26a Zertifizierung, WEG Zertifizierung IHK
§ 26a WEG regelt seit der WEG-Reform 2020, dass Wohnungseigentümer Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters haben. Die Zertifizierung erfolgt durch eine IHK-Prüfung mit Inhalten zu rechtlichen, technischen, kaufmännischen und sozialen Themen. Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ist seit dem 1. Dezember 2023 anfechtbar, aber nicht nichtig.
Quelle: § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG), WEG-Reform 2020