Das Wichtigste in Kürze
Stichtag verpasst? Die Frist zum Austausch aller Bleileitungen endete am 12. Januar 2026. Wer noch nicht gehandelt hat, verstößt gegen die Trinkwasserverordnung.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Frist | 12. Januar 2026 (abgelaufen) |
| Rechtsgrundlage | § 17 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) |
| Betroffene Gebäude | Baujahr vor 1973 |
| Pflicht | Austausch oder Stilllegung aller Bleileitungen |
| Meldepflicht | Nachweis an Gesundheitsamt erforderlich |
| Bußgeld | Bis zu 25.000 € |
| Grenzwert aktuell | 10 µg/l Blei |
| Ab Januar 2028 | Verschärfung auf 5 µg/l |
→ Handlungsempfehlung: Prüfen Sie umgehend Ihren Gebäudebestand und beauftragen Sie bei Bedarf einen SHK-Fachbetrieb.
Rechtliche Grundlage: Die novellierte Trinkwasserverordnung
Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24. Juni 2023 in Kraft getreten ist, enthält in § 17 klare Vorgaben zum Verbot von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen.
Der Wortlaut der Verordnung
Nach § 17 Abs. 1 TrinkwV müssen Betreiber von Wasserversorgungsanlagen – und dazu zählen auch Vermieter und WEG-Verwaltungen – sämtliche Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei bis zum 12. Januar 2026 austauschen oder stilllegen.
Warum das Verbot?
Blei ist ein neurotoxisches Schwermetall, das bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich ist:
Der aktuelle Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter (µg/l) kann bei fließendem Wasser durch Bleileitungen nicht sicher eingehalten werden – besonders nach Standzeiten (z.B. über Nacht).
→ Weitere rechtliche Neuerungen 2026 für Immobilienverwaltungen
Wer ist betroffen?
Eindeutig betroffen:
- Vermietung gilt als "gewerbliche Tätigkeit" im Sinne der TrinkwV
- Volle Austauschpflicht bis 12.01.2026
- Informationspflicht gegenüber Mietern
- Gemeinschaftseigentum betrifft in der Regel die Steigleitungen
- Die WEG-Verwaltung ist für die Umsetzung verantwortlich
- Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung erforderlich
- Bürogebäude, Hotels, Gastronomie
- Öffentliche Einrichtungen
Bedingt betroffen:
- Fristverlängerung bis 12. Januar 2036 möglich
- Voraussetzung: Keine Schwangeren oder Kleinkinder im Haushalt
- Antrag beim Gesundheitsamt erforderlich
Gebäudealter als Indikator
| Baujahr | Wahrscheinlichkeit für Bleileitungen |
|---|---|
| Vor 1950 | Sehr hoch |
| 1950-1973 | Hoch |
| Nach 1973 | Sehr gering (Verbot seit 1973) |
Regional unterschiedlich: In einigen Regionen (Nord- und Ostdeutschland) wurden Bleileitungen länger verwendet als in Süddeutschland.
→ Unsere WEG-Verwaltung übernimmt die Koordination für Sie
Pflichten für Hausverwaltungen und WEGs
Als Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung treffen Sie mehrere gesetzliche Pflichten:
1. Bestandsaufnahme durchführen
2. Austausch oder Stilllegung veranlassen
3. Meldung an das Gesundheitsamt
Nach § 17 Abs. 2 TrinkwV müssen Sie dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch nachweisen, dass:
4. Informationspflicht gegenüber Mietern/Eigentümern
Sobald bekannt ist, dass Bleileitungen vorhanden sind oder vermutet werden:
5. Dokumentation und Archivierung
Praxis-Tipp: Erstellen Sie eine Checkliste für alle verwalteten Objekte und priorisieren Sie nach Baujahr und Nutzungsart (Wohnen mit Kindern = höchste Priorität).
→ Professionelle Mietverwaltung mit rechtssicherer Dokumentation
So erkennen Sie Bleileitungen
Visuelle Prüfung
Bleileitungen unterscheiden sich deutlich von anderen Materialien:
| Material | Farbe | Oberfläche | Härte |
|---|---|---|---|
| Blei | Silbergrau (matt) | Weich, einritzbar | Sehr weich |
| Kupfer | Rotbraun/Grün (Patina) | Glatt | Mittel |
| Verzinkter Stahl | Silber (glänzend) | Hart | Hart |
| Edelstahl | Silber (glänzend) | Glatt, hart | Sehr hart |
| Kunststoff | Verschiedene Farben | Glatt | – |
Einfacher Selbsttest
Dokumentenprüfung
Professionelle Analyse
Bei Unsicherheit: Laboranalyse des Trinkwassers
→ Wir beraten Sie gerne zur Vorgehensweise in Ihrem Objekt
Konsequenzen bei Verstößen
Wer die Pflichten aus der Trinkwasserverordnung nicht erfüllt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen:
1. Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Nicht-Austausch trotz Fristablauf | Bis zu 25.000 € |
| Fehlende Meldung ans Gesundheitsamt | Bis zu 25.000 € |
| Unterlassene Mieterinformation | Bis zu 25.000 € |
2. Zivilrechtliche Ansprüche
Mietminderung: Bleileitungen stellen einen Mietmangel dar. Mieter können:
Schadensersatz: Bei nachgewiesenen Gesundheitsschäden:
3. Verwalterhaftung
Als Hausverwaltung können Sie persönlich haftbar gemacht werden, wenn:
Wichtig für WEG-Verwalter: Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 27 WEG umfasst auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie der Trinkwasserverordnung.
Fristverlängerungen und Ausnahmen
Die Trinkwasserverordnung sieht in bestimmten Fällen Fristverlängerungen vor:
Ausnahme 1: Eigenheime zur Selbstnutzung
- Ausschließlich eigener Gebrauch (keine Vermietung)
- Keine Schwangeren oder Kleinkinder im Haushalt
- Gesundheitsschädigung ausgeschlossen
Achtung: Fristverlängerung entfällt bei Verkauf oder Vererbung!
Ausnahme 2: Kapazitätsengpässe beim Handwerk
Wenn bereits ein Auftrag an einen Installateur erteilt wurde, dieser aber aus Kapazitätsgründen erst nach dem 12.01.2026 ausführbar ist:
Keine Ausnahme für:
→ Energetische Sanierung: Weitere Pflichten für WEGs
Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Bestandsaufnahme (sofort)
Schritt 2: Handwerkerbetrieb beauftragen
Schritt 3: Eigentümer/WEG informieren (bei WEG)
Schritt 4: Mieter informieren (bei Vermietung)
Muster-Mieterinformation:
> *Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,*
>
> *aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind wir als Vermieter verpflichtet, alle Bleileitungen in unserem Gebäude auszutauschen.*
>
> *Bei einer Überprüfung wurden in Ihrer Wohnanlage Trinkwasserleitungen aus Blei festgestellt. Der Austausch ist für den Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] geplant.*
>
> *Bitte ermöglichen Sie dem Installateur Zugang zu Ihrer Wohnung am [Datum/Uhrzeit]. Sollte dieser Termin nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte unter [Telefon/E-Mail].*
Schritt 5: Durchführung
Schritt 6: Meldung ans Gesundheitsamt
Kosten und Finanzierung
Typische Kosten
| Position | Kostenrahmen |
|---|---|
| Laboranalyse Trinkwasser | 30-80 € |
| Leitungsaustausch pro Wohnung | 1.500-4.000 € |
| Steigleitung pro Etage | 2.000-5.000 € |
| Komplette Erneuerung Altbau | 8.000-20.000 € |
*Hinweis: Stark abhängig von Leitungslänge, Zugänglichkeit und regionalen Handwerkerpreisen.*
Umlagefähigkeit bei Vermietung
Modernisierungsumlage nach § 559 BGB:
Aber: Gerichte bewerten teils als Instandsetzung (dann nicht umlagefähig), wenn der Austausch aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt.
Finanzierung in der WEG
→ Finanzierungsstrategien für WEG-Sanierungen
Ausblick: Weitere Verschärfung ab 2028
Grenzwert-Halbierung
Am 12. Januar 2028 wird der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nochmals halbiert:
| Zeitraum | Grenzwert |
|---|---|
| Bis Januar 2028 | 10 µg/l |
| Ab Januar 2028 | 5 µg/l |
Was bedeutet das?
Selbst wenn keine Bleileitungen mehr vorhanden sind, können bleihaltige Armaturen oder Lötstellen den neuen Grenzwert überschreiten.
Empfehlung: Bei anstehenden Sanierungen bereits jetzt auf bleifreie Materialien achten – auch bei Wasserhähnen und Ventilen.
Weitere Pflichten 2026/2027
Hausverwaltungen sollten auch diese Fristen im Blick behalten:
| Thema | Frist |
|---|---|
| Fernablesbare Messgeräte | 31.12.2026 |
| Kommunale Wärmeplanung (Großstädte) | 30.06.2026 |
| 65%-EE-Regel beim Heizungstausch | Ab Wärmeplan |
→ Alle rechtlichen Neuerungen 2026 im Überblick
Fazit
Das Bleileitungsverbot ist seit dem 12. Januar 2026 in Kraft. Für Hausverwaltungen, WEGs und Vermieter bedeutet dies: Jetzt handeln! Wer die Pflichten nicht erfüllt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche und Haftungsrisiken.
Die Umsetzung erfordert eine systematische Vorgehensweise: Bestandsaufnahme, Beauftragung qualifizierter Fachbetriebe, rechtskonforme Dokumentation und Meldung an das Gesundheitsamt. Als professionelle Hausverwaltung unterstützen wir unsere Kunden bei allen Schritten.
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*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts.*
