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Hausgeld: Was Eigentümer einer Eigentumswohnung wissen müssen (2026)

Was ist Hausgeld? Alle Posten erklärt, Berechnung der Höhe, Unterschied zu Nebenkosten und wie Sie als WEG-Eigentümer Kosten sparen können.

Maximilian Schaper
15. Februar 2026
12 Min. Lesezeit

Was ist Hausgeld? – Definition und Grundlagen


Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Und damit verbunden ist eine monatliche Zahlungspflicht, die viele Käufer beim Immobilienerwerb unterschätzen: das Hausgeld.


Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die WEG zahlt, um die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums zu decken. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 16 Abs. 2 WEG: Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel zu tragen.


Wichtig: Hausgeld ist nicht mit Wohngeld zu verwechseln. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für einkommensschwache Haushalte. Hausgeld hingegen ist eine privatrechtliche Verpflichtung innerhalb der WEG – unabhängig von Ihrem Einkommen.


Das Hausgeld zahlt ausschließlich der Eigentümer – niemals der Mieter direkt. Vermieter können jedoch bestimmte Posten des Hausgeldes über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Dazu später mehr.


Was gehört zum Hausgeld? Alle Kostenpositionen im Überblick


Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen. Grundsätzlich wird zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterschieden.


Umlagefähige Kosten (auf Mieter umlegbar)


Diese Posten können Vermieter gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf den Mieter umlegen:


KostenpositionTypischer Anteil am HausgeldUmlagefähig?
Heizkosten & Warmwasser25–35 %Ja
Wasser & Abwasser8–12 %Ja
Gebäudeversicherung5–10 %Ja
Müllabfuhr5–8 %Ja
Hausreinigung & Treppenhausreinigung3–6 %Ja
Gartenpflege2–4 %Ja
Aufzug (Betrieb & Wartung)3–7 %Ja
Allgemeinstrom (Beleuchtung)1–3 %Ja
Schornsteinfeger1–2 %Ja
Kabelanschluss / Breitband1–3 %Ja (bis 30.06.2024 über NK, danach Nebenkostenprivileg entfallen)
Hauswart2–5 %Ja
Straßenreinigung & Winterdienst1–3 %Ja

Nicht umlagefähige Kosten (Eigentümer trägt sie allein)


Diese Posten verbleiben beim Eigentümer und können nicht auf den Mieter umgelegt werden:


  • Instandhaltungsrücklage:: Der wichtigste nicht umlagefähige Posten. Sie dient der Bildung von Rücklagen für größere Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dachsanierung, Fassadenarbeitung, Heizungserneuerung). Typischerweise macht die Rücklage 15–30 % des Hausgeldes aus.
  • Verwaltungskosten:: Die Vergütung der WEG-Hausverwaltung für die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung der Gemeinschaft.
  • Kontoführungsgebühren der WEG:: Kosten für das Gemeinschaftskonto.
  • Reparaturen am Gemeinschaftseigentum:: Soweit sie nicht aus der Rücklage finanziert werden, können Sonderumlagen beschlossen werden.
  • Bankgebühren für Zahlungsverkehr:: Porto, Mahnkosten und sonstige Verwaltungsaufwendungen.

  • Wie wird die Höhe des Hausgeldes berechnet?


    Der Wirtschaftsplan als Basis


    Die Höhe des Hausgeldes wird durch den Wirtschaftsplan der WEG bestimmt. Der Verwalter erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft auflistet. Dieser Plan muss von der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.


    Der Wirtschaftsplan enthält:

  • Geschätzte Betriebskosten für das kommende Jahr
  • Zugeführte Beträge zur Instandhaltungsrücklage
  • Verwaltervergütung
  • Sonstige Kosten (z. B. Versicherungen, Wartungsverträge)

  • Der Verteilerschlüssel


    Die Gesamtkosten werden nach einem festgelegten Verteilerschlüssel auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Die gängigsten Verteilerschlüssel sind:


  • Miteigentumsanteile (MEA):: Der häufigste Schlüssel. Jeder Eigentümer trägt Kosten entsprechend seines im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils.
  • Wohnfläche:: Kosten werden nach Quadratmetern verteilt.
  • Verbrauch:: Insbesondere für Heiz- und Wasserkosten relevant (Heizkostenverordnung).
  • Anzahl der Einheiten:: Jede Einheit zahlt den gleichen Betrag – unabhängig von der Größe.

  • Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümergemeinschaft den Verteilerschlüssel mit einfacher Mehrheit ändern (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Früher war dafür Einstimmigkeit oder eine Vereinbarungsänderung erforderlich.


    Rechenbeispiel: Typische WEG mit 20 Einheiten


    Nehmen wir eine WEG mit 20 Wohneinheiten in Frankfurt am Main mit einer Gesamtwohnfläche von 1.400 m²:


    KostenpositionJährliche Gesamtkosten
    Heizung & Warmwasser28.000 €
    Wasser & Abwasser8.400 €
    Versicherungen6.300 €
    Müllabfuhr4.200 €
    Hausreinigung5.600 €
    Gartenpflege2.800 €
    Aufzug4.200 €
    Allgemeinstrom1.400 €
    Hauswart3.500 €
    Sonstige Betriebskosten2.100 €
    Instandhaltungsrücklage16.800 €
    Verwaltungskosten8.400 €
    Gesamt91.700 €

    Berechnung für eine 70-m²-Wohnung:


  • Anteil: 70 / 1.400 = 5 %
  • Jährliches Hausgeld: 91.700 € × 5 % = 4.585 €
  • Monatliches Hausgeld: ca. 382 €: (entspricht ca. 5,46 €/m²)

  • Durchschnittliches Hausgeld in Deutschland


    Das durchschnittliche Hausgeld liegt in Deutschland bei etwa 3,00 bis 5,00 € pro Quadratmeter und Monat. Die tatsächliche Höhe hängt von vielen Faktoren ab:


  • Standort:: In Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet ( Frankfurt, Darmstadt ) liegen die Kosten höher als im ländlichen Raum.
  • Alter des Gebäudes:: Altbauten haben häufig höhere Heiz- und Instandhaltungskosten.
  • Ausstattung:: Aufzug, Tiefgarage, Gemeinschaftsgarten oder Schwimmbad erhöhen das Hausgeld.
  • Energetischer Zustand:: Schlecht gedämmte Gebäude verursachen höhere Heizkosten.
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage:: Gut geführte WEGs bilden ausreichende Rücklagen und haben daher ein höheres, aber nachhaltigeres Hausgeld.

  • Hausgeld zu hoch? Was Eigentümer tun können


    Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Hausgeld überdurchschnittlich hoch ist, sollten Sie systematisch vorgehen:


    1. Wirtschaftsplan prüfen


    Fordern Sie den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung bei Ihrer Hausverwaltung an. Prüfen Sie jeden einzelnen Posten:


  • Sind die Heizkosten plausibel? Vergleichen Sie mit dem Vorjahr und dem Energieausweis.
  • Sind Wartungsverträge marktgerecht? Holen Sie Vergleichsangebote ein.
  • Ist die Verwaltervergütung angemessen? Der Marktdurchschnitt für die WEG-Verwaltung liegt bei 25–40 € pro Einheit und Monat.
  • Gibt es ungewöhnliche Einzelpositionen (z. B. überhöhte Reparaturkosten)?

  • 2. Vergleich mit regionalen Durchschnittswerten


    Nutzen Sie öffentlich verfügbare Betriebskostenspiegel (z. B. vom Deutschen Mieterbund) und vergleichen Sie die einzelnen Posten Ihres Hausgeldes mit den regionalen Durchschnittswerten. Weichen einzelne Positionen deutlich nach oben ab, ist das ein Ansatzpunkt für Einsparungen.


    3. Hausverwaltung wechseln


    Eine ineffiziente oder intransparente Verwaltung kann das Hausgeld unnötig in die Höhe treiben. Wenn Sie mit der Arbeit Ihrer Hausverwaltung unzufrieden sind, können Sie als Eigentümergemeinschaft die Verwaltung wechseln. In unserem ausführlichen Ratgeber erläutern wir Schritt für Schritt, worauf Sie dabei achten müssen: Hausverwaltung wechseln – so geht’s.


    Eine professionelle WEG-Verwaltung sorgt für wettbewerbsfähige Dienstleisterverträge, transparente Abrechnungen und eine vorausschauende Instandhaltungsplanung – das kann langfristig Kosten sparen.


    4. Instandhaltungsrücklage – zu hoch oder zu niedrig?


    Die Instandhaltungsrücklage ist ein häufiger Streitpunkt. Eine zu niedrige Rücklage senkt zwar das monatliche Hausgeld, kann aber bei größeren Reparaturen zu Sonderumlagen führen – also einmaligen Sonderzahlungen, die oft mehrere Tausend Euro betragen.


    Die Peterssche Formel liefert eine Orientierung:


    > Jährliche Rücklage = Herstellungskosten × 1,5 / (80 Jahre Nutzungsdauer)


    Für ein Gebäude mit Herstellungskosten von 2.000 €/m² ergibt sich: 2.000 × 1,5 / 80 = 37,50 €/m² pro Jahr (ca. 3,13 €/m² pro Monat).


    Liegt Ihre Rücklage deutlich darunter, besteht ein erhöhtes Risiko für Sonderumlagen. Liegt sie deutlich darüber, lohnt es sich zu prüfen, ob der Betrag tatsächlich gerechtfertigt ist.


    Hausgeld und Steuern – Was Kapitalanleger absetzen können


    Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, ist das Hausgeld steuerlich relevant. Allerdings ist nicht das gesamte Hausgeld auf einmal absetzbar:


    Umlagefähige Kosten


    Die umlagefähigen Betriebskosten (Heizung, Wasser, Versicherungen etc.) können als Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung geltend gemacht werden. Da diese Kosten in der Regel auf den Mieter umgelegt werden, wirken sich Einnahmen und Ausgaben weitgehend gegenseitig aus.


    Verwaltungskosten


    Die Kosten für die WEG-Verwaltung sind vollständig als Werbungskosten absetzbar – sie können nicht auf den Mieter umgelegt werden und mindern daher direkt Ihr steuerpflichtiges Einkommen.


    Instandhaltungsrücklage – Achtung Sonderregel!


    Die Zufluss-Abfluss-Regel des Einkommensteuerrechts sieht vor, dass Ausgaben erst im Jahr der tatsächlichen Verwendung absetzbar sind. Das bedeutet: Die monatliche Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage ist noch nicht absetzbar. Erst wenn die Rücklage für eine konkrete Maßnahme verwendet wird (z. B. Dachsanierung), kann der anteilige Betrag steuerlich geltend gemacht werden.


    Praxis-Tipp für Kapitalanleger: Wer seine Eigentumswohnung als Kapitalanlage hält, sollte die steuerliche Optimierung des Hausgeldes mit einem Steuerberater besprechen. Ausführliche Informationen zur Verwaltung von Kapitalanlagen finden Sie in unserem Ratgeber: Hausverwaltung für Kapitalanleger.


    Hausgeld vs. Nebenkosten – Der wichtige Unterschied


    Hausgeld und Nebenkosten werden oft verwechselt, sind aber grundverschieden:


    HausgeldNebenkosten (Betriebskosten)
    Wer zahlt?Eigentümer an die WEGMieter an den Vermieter
    Rechtsgrundlage§ 16 WEG§ 556 BGB, BetrKV
    UmfangAlle Kosten inkl. Rücklage & VerwaltungNur umlagefähige Betriebskosten
    AbrechnungJahresabrechnung der WEGNebenkostenabrechnung an den Mieter

    Praktisches Rechenbeispiel


    Angenommen, Ihr monatliches Hausgeld beträgt 380 €. Davon sind:


  • Umlagefähige Betriebskosten: 260 €
  • Instandhaltungsrücklage: 70 €
  • Verwaltungskosten: 35 €
  • Kontogebühren / Sonstiges: 15 €

  • Als Vermieter können Sie lediglich die 260 € umlagefähige Kosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Mieter weiterberechnen. Die verbleibenden 120 € (Rücklage, Verwaltung, Kontogebühren) tragen Sie als Eigentümer selbst.


    Das bedeutet: Bei der Kalkulation der Rendite einer Eigentumswohnung sollten Sie nicht nur die Kreditrate, sondern auch den nicht umlagefähigen Anteil des Hausgeldes als laufende Kosten einplanen.


    Häufige Fragen zum Hausgeld (FAQ)


    Muss ich Hausgeld zahlen, wenn die Wohnung leer steht?


    Ja. Die Pflicht zur Zahlung des Hausgeldes besteht unabhängig davon, ob die Wohnung bewohnt, vermietet oder leer stehend ist. Als Eigentümer sind Sie Mitglied der WEG und tragen die anteiligen Kosten des Gemeinschaftseigentums. Leerstand ändert nichts an Ihrer Zahlungspflicht.


    Kann der Verwalter das Hausgeld einfach erhöhen?


    Nein. Die Höhe des Hausgeldes wird durch den Wirtschaftsplan bestimmt, der von der Eigentümerversammlung beschlossen werden muss. Der Verwalter erstellt den Wirtschaftsplan, aber nur die Eigentümer können ihn per Mehrheitsbeschluss genehmigen. Eine einseitige Erhöhung durch den Verwalter ist nicht zulässig.


    Was passiert, wenn ich das Hausgeld nicht zahle?


    Die WEG-Verwaltung wird zunächst mahnen. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug kann die WEG im beschleunigten Verfahren einen Vollstreckungstitel erwirken (§ 28 Abs. 3 WEG). Zusätzlich fallen Verzugszinsen und Mahnkosten an. Im Extremfall kann die WEG sogar die Entziehung des Wohnungseigentums beantragen (§ 17 WEG) – faktisch also den Zwangsverkauf der Wohnung.


    Wie hoch ist das durchschnittliche Hausgeld in Deutschland?


    Das durchschnittliche Hausgeld liegt in Deutschland bei etwa 3 bis 5 Euro pro Quadratmeter und Monat. In Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet kann es aufgrund höherer Betriebskosten und Handwerkerpreise auch darüber liegen. Der genaue Betrag hängt von Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes ab.


    Professionelle WEG-Verwaltung mit Verto


    Als digitale WEG-Hausverwaltung im Rhein-Main-Gebiet sorgen wir dafür, dass Ihr Hausgeld transparent, nachvollziehbar und wirtschaftlich kalkuliert ist. Unsere Leistungen umfassen:


  • Transparente Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen: – digital abrufbar über unser Eigentümerportal
  • Regelmäßige Marktprüfung: von Dienstleisterverträgen (Versicherungen, Wartung, Reinigung)
  • Vorausschauende Instandhaltungsplanung: , um Sonderumlagen zu vermeiden
  • Digitale Belegprüfung: – alle Rechnungen und Zahlungen jederzeit online einsehbar
  • Persönlicher Ansprechpartner: für alle Fragen rund um Hausgeld, Abrechnung und WEG-Recht

  • Sie möchten wissen, ob Ihr Hausgeld angemessen ist, oder suchen eine neue WEG-Verwaltung? Wir beraten Sie gerne – unverbindlich und kostenlos.


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    *Stand: Februar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*

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    Maximilian Schaper

    Maximilian Schaper

    Geschäftsführer bei Verto GmbH

    Maximilian Schaper ist Geschäftsführer der Verto GmbH und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der digitalen Transformation der Immobilienverwaltung. Er setzt sich für transparente, effiziente und rechtssichere Verwaltungsprozesse ein.