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Glossar · abrechnung

Nebenkostenabrechnung

Auch bekannt als: Betriebskostenabrechnung, NK-Abrechnung

Die Nebenkostenabrechnung weist die im Mietverhältnis umlagefähigen Betriebskosten gemäß BetrKV (17 Kostenarten) ab. Sie ist nach § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zuzustellen, sonst sind Nachforderungen verfallen. Anteile werden meist nach Wohnfläche oder verbrauchsabhängig (Heizung, Warmwasser) verteilt.

Quelle: § 556 BGB; Betriebskostenverordnung (BetrKV)