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Glossar · verwaltung
Instandhaltungsrücklage
Auch bekannt als: Rücklage, Erhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage (seit WEG-Reform 2020: Erhaltungsrücklage) ist die von der WEG angesparte Rücklage für künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Höhe und Zuführung werden im Wirtschaftsplan beschlossen. Eine angemessene Rücklage ist Pflicht (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG).
Quelle: § 19 Abs. 2 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)