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Glossar · abrechnung

Hausgeld

Auch bekannt als: Wohngeld WEG

Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag eines Wohnungseigentümers an die WEG für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Es deckt laufende Betriebskosten (umlagefähig auf Mieter) sowie nicht umlagefähige Anteile wie Verwalterhonorar, Bankgebühren und Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Höhe richtet sich nach dem Wirtschaftsplan.

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