Glossar-Übersicht
Glossar · abrechnung
Hausgeld
Auch bekannt als: Wohngeld WEG
Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag eines Wohnungseigentümers an die WEG für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Es deckt laufende Betriebskosten (umlagefähig auf Mieter) sowie nicht umlagefähige Anteile wie Verwalterhonorar, Bankgebühren und Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Höhe richtet sich nach dem Wirtschaftsplan.
Verwandte Begriffe
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die vom Verwalter erstellte Vorausschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr.
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist die nachträgliche Aufstellung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr (§ 28 Abs.
Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage (seit WEG-Reform 2020: Erhaltungsrücklage) ist die von der WEG angesparte Rücklage für künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung weist die im Mietverhältnis umlagefähigen Betriebskosten gemäß BetrKV (17 Kostenarten) ab.