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Glossar · verwaltung
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die vom Verwalter erstellte Vorausschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr. Er enthält Hausgeld-Vorauszahlungen pro Einheit und Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 1 WEG); legt die monatlichen Hausgeld-Vorauszahlungen fest.
Quelle: § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist die nachträgliche Aufstellung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr (§ 28 Abs.
Hausgeld
Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag eines Wohnungseigentümers an die WEG für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums.
Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage (seit WEG-Reform 2020: Erhaltungsrücklage) ist die von der WEG angesparte Rücklage für künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.