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Glossar · verwaltung

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist die vom Verwalter erstellte Vorausschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr. Er enthält Hausgeld-Vorauszahlungen pro Einheit und Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 1 WEG); legt die monatlichen Hausgeld-Vorauszahlungen fest.

Quelle: § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)