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Glossar · verwaltung
Jahresabrechnung
Auch bekannt als: WEG-Jahresabrechnung, Hausgeldabrechnung
Die Jahresabrechnung ist die nachträgliche Aufstellung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr (§ 28 Abs. 2 WEG). Sie weist Soll-Ist-Vergleich pro Einheit aus und führt zu Nachzahlungs- oder Erstattungsforderungen. Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung.
Quelle: § 28 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die vom Verwalter erstellte Vorausschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr.
Hausgeld
Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag eines Wohnungseigentümers an die WEG für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums.
Beschluss (WEG)
Ein Beschluss ist die formale Entscheidung der Eigentümerversammlung über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums.