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Glossar · verwaltung

Jahresabrechnung

Auch bekannt als: WEG-Jahresabrechnung, Hausgeldabrechnung

Die Jahresabrechnung ist die nachträgliche Aufstellung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr (§ 28 Abs. 2 WEG). Sie weist Soll-Ist-Vergleich pro Einheit aus und führt zu Nachzahlungs- oder Erstattungsforderungen. Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung.

Quelle: § 28 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)