Glossar-Übersicht
Glossar · weg recht

Sondereigentum

Auch bekannt als: Wohnungseigentum, Sondernutzungsrecht

Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder einem Teileigentum innerhalb einer WEG. Es umfasst alle Bestandteile, die ohne Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums verändert werden können — typisch Innenwände, Bodenbelag, sanitäre Einrichtungen, Heizkörper. Definiert in §§ 5, 6 WEG.

Quelle: §§ 5, 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)