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Glossar · weg recht
Sondereigentum
Auch bekannt als: Wohnungseigentum, Sondernutzungsrecht
Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder einem Teileigentum innerhalb einer WEG. Es umfasst alle Bestandteile, die ohne Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums verändert werden können — typisch Innenwände, Bodenbelag, sanitäre Einrichtungen, Heizkörper. Definiert in §§ 5, 6 WEG.
Quelle: §§ 5, 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist das gemeinschaftliche Eigentum aller Wohnungseigentümer an Gebäudeteilen, die für Bestand und Sicherheit notwendig sind — typisch Dach, Fassade, Heizungsanlage, Treppenhaus, Aufzug, tragende Wände.
Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist die professionelle Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag des Eigentümers — abgegrenzt von der WEG-Verwaltung, die das Gemeinschaftseigentum betreut.
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers, das Eigentum am Grundstück in Sondereigentum aufzuteilen.