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Glossar · weg recht
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers, das Eigentum am Grundstück in Sondereigentum aufzuteilen. Sie regelt nach § 8 WEG die Größe der Miteigentumsanteile, die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie ggf. Sondernutzungsrechte. Eintragung im Grundbuch begründet die WEG.
Quelle: § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft)
Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines aufgeteilten Mehrfamilienhauses.
Sondereigentum
Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder einem Teileigentum innerhalb einer WEG.
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist das gemeinschaftliche Eigentum aller Wohnungseigentümer an Gebäudeteilen, die für Bestand und Sicherheit notwendig sind — typisch Dach, Fassade, Heizungsanlage, Treppenhaus, Aufzug, tragende Wände.