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Glossar · abrechnung

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Auch bekannt als: Betriebskostenverordnung

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet abschließend die 17 Betriebskostenarten, die in einem Mietverhältnis umgelegt werden dürfen — von Grundsteuer (Nr. 1) über Wasserversorgung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllbeseitigung bis Hausreinigung, Gartenpflege und Hausmeister. Nicht aufgeführte Kosten sind nicht umlagefähig (z.B. Verwalterkosten, Bankgebühren, Reparaturen).

Quelle: Betriebskostenverordnung (BetrKV)