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Kommunale Wärmeplanung Rhein-Main 2026: Was Eigentümer in Frankfurt, Wiesbaden & Co. jetzt wissen müssen

Bis 30. Juni 2026 müssen alle Großstädte im Rhein-Main-Gebiet ihre Wärmeplanung vorlegen. Frankfurt liegt in der Offenlage, Darmstadt hat bereits beschlossen. Was folgt daraus für Ihren Heizungstausch, die 65-%-Pflicht und die BEG-Förderung? Statusbericht und Handlungsleitfaden.

Maximilian Schaper
4. April 2026
15 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist 30. Juni 2026: Alle Rhein-Main-Großstädte (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Mainz) müssen ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen.
  • Frankfurt: Entwurf in der Offenlage, Stellungnahmen bis 7. Mai 2026 möglich. Bis zu 40 % des Wärmebedarfs sollen über Fernwärme gedeckt werden.
  • Darmstadt hat seine Wärmeplanung bereits im Januar 2026 beschlossen – als erste Großstadt im Rhein-Main-Gebiet.
  • Wichtig: Der Wärmeplan allein löst KEINE Pflichten aus. Erst die separate Gebietsausweisung aktiviert die 65-%-EE-Pflicht bei neuem Heizungseinbau.
  • BEG-Förderung sichern: Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch (KfW-Programm 458). Antrag IMMER vor dem Einbau stellen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?


Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das jede Stadt und Gemeinde in Deutschland vorlegen muss. Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.


Ziel: Jede Kommune legt fest, wie sie ihren Wärmebedarf bis spätestens 2045 klimaneutral decken will – durch Fernwärme, Wärmepumpen, Wasserstoff oder andere Technologien.


Fristen nach Gemeindegröße


GemeindegrößeFrist
Bis 100.000 Einwohner30. Juni 2028
Unter 10.000 EinwohnerVereinfachtes Verfahren

Für das Rhein-Main-Gebiet bedeutet das: Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Mainz müssen ihre Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 vorlegen – die Frist läuft in weniger als 3 Monaten ab.


Status quo: Jede Rhein-Main-Großstadt im Überblick


Frankfurt am Main


  • Status:: Entwurf veröffentlicht, derzeit in der öffentlichen Offenlage
  • Stellungnahmefrist:: bis 7. Mai 2026 (Online-Formular)
  • Kernergebnis:: Bis zu 40 % des Wärmebedarfs können über das Fernwärmenetz (Betreiber: Mainova) gedeckt werden
  • Strategie:: Zwei-Säulen-Modell – Fernwärme in verdichteten Innenstadtgebieten, Wärmepumpen/Hybridheizungen in den äußeren Stadtteilen
  • Interaktive Karte:: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Geoportal Frankfurt einsehbar
  • Nächster Schritt:: Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im Sommer 2026

  • Darmstadt


  • Status:: Wärmeplanung im Januar 2026 beschlossen – als erste Großstadt im Rhein-Main-Gebiet
  • Besonderheit:: Darmstadt hat bereits vor dem WPG mit der Planung begonnen, daher greift ein Bestandsschutz nach dem Hessischen Energiegesetz (HEG)
  • Ergebnis:: Zonierungskarte mit Gebieten für perspektivische Wärmenetze und dezentrale Versorgung

  • Wiesbaden


  • Status:: Entwurf zur öffentlichen Auslegung vorgelegt
  • Hintergrund:: Baut auf einer bereits 2021 begonnenen strategischen Wärmeplanung auf
  • Ziel:: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045

  • Offenbach am Main


  • Status:: Erstellung läuft, Ergebnisse werden ab Mitte 2026 erwartet
  • Einordnung:: Offenbach arbeitet daran, die WPG-Frist am 30. Juni 2026 einzuhalten

  • Mainz


  • Status:: Wärmeplanung seit Dezember 2024 in Erarbeitung, Abschluss bis Juni 2026 geplant
  • Besonderheit:: Mainz verfügt bereits über einen Wärmemasterplan der Mainzer Stadtwerke

  • Der entscheidende Unterschied: Wärmeplan ≠ Gebietsausweisung


    Dies ist der wichtigste Punkt, der häufig missverstanden wird – und den das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende ausdrücklich klarstellt:


    Der Beschluss eines Wärmeplans setzt die 65-Prozent-Regel NICHT vorzeitig in Kraft.


    AspektWärmeplanGebietsausweisung
    RechtswirkungBeratend, keine PflichtenLöst konkrete Pflichten aus
    GEG-WirkungKeine AuswirkungAktiviert 65-%-Pflicht 1 Monat nach Bekanntmachung
    ReihenfolgeKommt zuerstSeparate, nachfolgende Entscheidung

    Was der Wärmeplan NICHT bewirkt


  • Er schreibt kein bestimmtes Heizsystem vor
  • Er zwingt nicht zu Investitionen
  • Er enthält keine Sanierungspflicht
  • Er bietet Orientierung, welche Technologie in Ihrem Gebiet wirtschaftlich sinnvoll ist

  • Was passiert nach der Gebietsausweisung?


    Erst wenn Ihre Kommune eine formelle Gebietsausweisung beschließt, entstehen konkrete Pflichten beim Einbau einer neuen Heizung:


    Wärmenetz-Ausbaugebiet


    Wenn Ihr Gebiet für Fernwärme vorgesehen ist, können Sie übergangsweise eine nicht-konforme Heizung einbauen – sofern Sie mit dem Wärmenetzbetreiber einen Liefervertrag abschließen. Anschluss innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss.


    Dezentrales Versorgungsgebiet


    Hier gilt die 65-%-EE-Pflicht direkt: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie).


    Wasserstoffnetzgebiet


    In diesen Gebieten dürfen Gas-Heizungen eingebaut werden, sofern sie auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind.


    Zusammenspiel mit GEG und dem geplanten GMG


    Geltendes Recht: GEG 2024


    Das Gebäudeenergiegesetz verknüpft die 65-%-EE-Pflicht direkt mit der kommunalen Wärmeplanung:


    Bestandsgebäude in ...65-%-Pflicht ab
    Kleineren Gemeinden (<100.000 EW)spätestens 1. Juli 2028
    Bei vorzeitiger Gebietsausweisung1 Monat nach Bekanntgabe

    Übergangsfristen im GEG


  • Havarie/Heizungsausfall:: Bis zu 5 Jahre für Ersatzlösung
  • Wärmenetzanschluss geplant:: Nicht-konforme Heizung erlaubt, Anschluss in 10 Jahren
  • Wärmenetz scheitert:: 3 Jahre Nachfrist
  • Bestehende Öl-/Gasheizungen:: Weiterbetrieb bis 31. Dezember 2044
  • Beimischungspflicht:: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040

  • Geplant: GMG – Gebäudemodernisierungsgesetz


    Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das das GEG durch ein neues GMG ersetzen soll. Die wichtigsten geplanten Änderungen:


  • Die 65-%-EE-Pflicht entfällt komplett
  • Stattdessen kommt die „Biotreppe": steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (10 % ab 2029, schrittweise bis 60 % bis 2040)
  • Keine Betriebsverbote: für funktionierende fossile Heizungen
  • Technologieneutralität:: Wärmepumpe, Gas, Öl, Biomasse, Wasserstoff – alles bleibt möglich
  • BEG-Förderung wird mindestens bis 2029 verlängert

  • Zeitplan GMG:** Kabinettsentwurf voraussichtlich Ende April 2026, geplantes Inkrafttreten am 1. Juli 2026. **Solange das GMG nicht in Kraft ist, gilt das GEG vollumfänglich.


    Mehr dazu in unserem Artikel: Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungsgesetz wird abgeschafft – was gilt jetzt?


    BEG-Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch


    Unabhängig von Wärmeplan und GMG: Die BEG-Förderung (KfW-Programm 458)/) steht bereits jetzt zur Verfügung.


    Fördersätze im Überblick


    KomponenteHöheVoraussetzung
    Klimageschwindigkeitsbonus20 % (bis Ende 2028)Selbstnutzer, Austausch fossiler Heizung
    Effizienzbonus5 %Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel
    Einkommensbonus30 %Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
    Maximaler Zuschuss70 %Kumulierung möglich

    Förderfähige Kosten


  • Einfamilienhaus / erste Wohneinheit: 30.000 €
  • 2.–6. Wohneinheit: 15.000 € pro Einheit
  • Ab 7. Wohneinheit: 8.000 € pro Einheit

  • Rechenbeispiel: WEG mit 12 Einheiten


    Förderfähige Kosten: 30.000 + 5 × 15.000 + 6 × 8.000 = 153.000 €. Bei 30 % Grundförderung ergibt das 45.900 € Zuschuss für die gesamte Gemeinschaft.


    Wichtig: Förderantrag immer vor dem Einbau über das Portal „Meine KfW" stellen.


    Checkliste: Was Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet jetzt tun sollten


    1. Wärmeplan Ihrer Stadt prüfen


    Sehen Sie in den interaktiven Karten Ihrer Stadt nach, ob Ihr Gebiet für Fernwärme oder dezentrale Versorgung vorgesehen ist. In Frankfurt ist dies über das Geoportal möglich.


    2. Keine voreiligen Entscheidungen treffen


    Erst die Gebietsausweisung – nicht der Wärmeplan – löst Pflichten aus. Und das geplante GMG könnte die 65-%-Pflicht komplett ersetzen. Planen Sie vorausschauend, aber handeln Sie nicht überstürzt.


    3. Bei Heizungstausch: BEG-Förderung beantragen


    Unabhängig vom Wärmeplan: Wenn ein Heizungstausch ansteht, nutzen Sie die BEG-Förderung (bis zu 70 %). Antrag vor dem Einbau stellen.


    4. WEG: Thema auf die Agenda setzen


    Informieren Sie Ihre WEG-Verwaltung und den Beirat über den Stand der Wärmeplanung. Mögliche Beschlüsse zu Heizungssanierung sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden.


    5. Energieberatung in Anspruch nehmen


    Seit dem 01.01.2024 ist eine Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung ohnehin Pflicht. Nutzen Sie diese, um die optimale Technologie für Ihre Immobilie zu ermitteln.


    Was Verto für Ihre WEG oder Ihr Mietobjekt tun kann


    Als professionelle Hausverwaltung im Rhein-Main-Gebiet begleiten wir unsere Kunden aktiv durch die Wärmewende:


  • Monitoring:: Wir verfolgen den Stand der kommunalen Wärmeplanung in allen Rhein-Main-Städten und informieren Sie proaktiv
  • Beschlussvorbereitung:: Bei anstehenden Heizungssanierungen bereiten wir rechtssichere Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung vor
  • Förderberatung:: Wir unterstützen bei der Beantragung der BEG-Förderung und koordinieren Energieberatungen
  • Sanierungsbegleitung:: Angebotseinholung, Handwerkerkoordination und Umsetzungsüberwachung – alles aus einer Hand

  • Die kommunale Wärmeplanung mag komplex erscheinen, aber mit professioneller Begleitung wird sie zur Chance: für niedrigere Energiekosten, höheren Immobilienwert und langfristige Planungssicherheit.


    Mehr zum Thema Heizkosten und Energieeffizienz in unseren Artikeln:

  • Heizkosten-Explosion durch Iran-Krieg
  • Finanzierung energetischer Sanierung in WEGs
  • Energetische Sanierung im WEG-Bestand
  • Quellen & Weiterführende Links

    1. [1]
      Wärmeplanungsgesetz (WPG)Bundesministerium der Justiz
    2. [2]
      BMWK: FAQ Kommunale WärmeplanungBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    3. [3]
    4. [4]
      Stadt Frankfurt: Kommunale WärmeplanungStadt Frankfurt am Main
    5. [5]
      Wiesbaden: Kommunale WärmeplanungLandeshauptstadt Wiesbaden
    6. [6]
    7. [7]
    8. [8]
    9. [9]
    WärmeplanungHeizungstauschGEGGMGFrankfurtRhein-Main65-Prozent-PflichtBEG-Förderung2026
    Maximilian Schaper

    Maximilian Schaper

    Geschäftsführer bei Verto GmbH

    Maximilian Schaper ist Geschäftsführer der Verto GmbH und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der digitalen Transformation der Immobilienverwaltung. Er setzt sich für transparente, effiziente und rechtssichere Verwaltungsprozesse ein.