Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das jede Stadt und Gemeinde in Deutschland vorlegen muss. Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Ziel: Jede Kommune legt fest, wie sie ihren Wärmebedarf bis spätestens 2045 klimaneutral decken will – durch Fernwärme, Wärmepumpen, Wasserstoff oder andere Technologien.
Fristen nach Gemeindegröße
| Gemeindegröße | Frist |
|---|---|
| Bis 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 |
| Unter 10.000 Einwohner | Vereinfachtes Verfahren |
Für das Rhein-Main-Gebiet bedeutet das: Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Mainz müssen ihre Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 vorlegen – die Frist läuft in weniger als 3 Monaten ab.
Status quo: Jede Rhein-Main-Großstadt im Überblick
Frankfurt am Main
Darmstadt
Wiesbaden
Offenbach am Main
Mainz
Der entscheidende Unterschied: Wärmeplan ≠ Gebietsausweisung
Dies ist der wichtigste Punkt, der häufig missverstanden wird – und den das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende ausdrücklich klarstellt:
Der Beschluss eines Wärmeplans setzt die 65-Prozent-Regel NICHT vorzeitig in Kraft.
| Aspekt | Wärmeplan | Gebietsausweisung |
|---|---|---|
| Rechtswirkung | Beratend, keine Pflichten | Löst konkrete Pflichten aus |
| GEG-Wirkung | Keine Auswirkung | Aktiviert 65-%-Pflicht 1 Monat nach Bekanntmachung |
| Reihenfolge | Kommt zuerst | Separate, nachfolgende Entscheidung |
Was der Wärmeplan NICHT bewirkt
Was passiert nach der Gebietsausweisung?
Erst wenn Ihre Kommune eine formelle Gebietsausweisung beschließt, entstehen konkrete Pflichten beim Einbau einer neuen Heizung:
Wärmenetz-Ausbaugebiet
Wenn Ihr Gebiet für Fernwärme vorgesehen ist, können Sie übergangsweise eine nicht-konforme Heizung einbauen – sofern Sie mit dem Wärmenetzbetreiber einen Liefervertrag abschließen. Anschluss innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss.
Dezentrales Versorgungsgebiet
Hier gilt die 65-%-EE-Pflicht direkt: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie).
Wasserstoffnetzgebiet
In diesen Gebieten dürfen Gas-Heizungen eingebaut werden, sofern sie auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind.
Zusammenspiel mit GEG und dem geplanten GMG
Geltendes Recht: GEG 2024
Das Gebäudeenergiegesetz verknüpft die 65-%-EE-Pflicht direkt mit der kommunalen Wärmeplanung:
| Bestandsgebäude in ... | 65-%-Pflicht ab |
|---|---|
| Kleineren Gemeinden (<100.000 EW) | spätestens 1. Juli 2028 |
| Bei vorzeitiger Gebietsausweisung | 1 Monat nach Bekanntgabe |
Übergangsfristen im GEG
Geplant: GMG – Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das das GEG durch ein neues GMG ersetzen soll. Die wichtigsten geplanten Änderungen:
Zeitplan GMG:** Kabinettsentwurf voraussichtlich Ende April 2026, geplantes Inkrafttreten am 1. Juli 2026. **Solange das GMG nicht in Kraft ist, gilt das GEG vollumfänglich.
Mehr dazu in unserem Artikel: Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungsgesetz wird abgeschafft – was gilt jetzt?
BEG-Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch
Unabhängig von Wärmeplan und GMG: Die BEG-Förderung (KfW-Programm 458)/) steht bereits jetzt zur Verfügung.
Fördersätze im Überblick
| Komponente | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % (bis Ende 2028) | Selbstnutzer, Austausch fossiler Heizung |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
| Einkommensbonus | 30 % | Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr |
| Maximaler Zuschuss | 70 % | Kumulierung möglich |
Förderfähige Kosten
Rechenbeispiel: WEG mit 12 Einheiten
Förderfähige Kosten: 30.000 + 5 × 15.000 + 6 × 8.000 = 153.000 €. Bei 30 % Grundförderung ergibt das 45.900 € Zuschuss für die gesamte Gemeinschaft.
Wichtig: Förderantrag immer vor dem Einbau über das Portal „Meine KfW" stellen.
Checkliste: Was Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet jetzt tun sollten
1. Wärmeplan Ihrer Stadt prüfen
Sehen Sie in den interaktiven Karten Ihrer Stadt nach, ob Ihr Gebiet für Fernwärme oder dezentrale Versorgung vorgesehen ist. In Frankfurt ist dies über das Geoportal möglich.
2. Keine voreiligen Entscheidungen treffen
Erst die Gebietsausweisung – nicht der Wärmeplan – löst Pflichten aus. Und das geplante GMG könnte die 65-%-Pflicht komplett ersetzen. Planen Sie vorausschauend, aber handeln Sie nicht überstürzt.
3. Bei Heizungstausch: BEG-Förderung beantragen
Unabhängig vom Wärmeplan: Wenn ein Heizungstausch ansteht, nutzen Sie die BEG-Förderung (bis zu 70 %). Antrag vor dem Einbau stellen.
4. WEG: Thema auf die Agenda setzen
Informieren Sie Ihre WEG-Verwaltung und den Beirat über den Stand der Wärmeplanung. Mögliche Beschlüsse zu Heizungssanierung sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden.
5. Energieberatung in Anspruch nehmen
Seit dem 01.01.2024 ist eine Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung ohnehin Pflicht. Nutzen Sie diese, um die optimale Technologie für Ihre Immobilie zu ermitteln.
Was Verto für Ihre WEG oder Ihr Mietobjekt tun kann
Als professionelle Hausverwaltung im Rhein-Main-Gebiet begleiten wir unsere Kunden aktiv durch die Wärmewende:
Die kommunale Wärmeplanung mag komplex erscheinen, aber mit professioneller Begleitung wird sie zur Chance: für niedrigere Energiekosten, höheren Immobilienwert und langfristige Planungssicherheit.
Mehr zum Thema Heizkosten und Energieeffizienz in unseren Artikeln:



