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EU-Gebäuderichtlinie EPBD: Umsetzungsfrist 28. Mai 2026 — Was Eigentümer, WEGs und Vermieter jetzt wirklich wissen müssen

Am 28. Mai 2026 endet die Umsetzungsfrist der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275). Deutschland muss bis dahin den nationalen Sanierungsplan vorlegen und große Teile in nationales Recht überführen — über die GEG-Nachfolge, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Was wirklich kommt, was Mythos ist, welche Pflichten WEGs jetzt antizipieren sollten, und welche realen Wertabschläge bei den schlechtesten Gebäudeklassen am Markt zu beobachten sind.

Maximilian Schaper
1. Mai 2026
18 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) muss bis zum 28. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden — primär über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Heizungsgesetz (GEG) ablöst.
  • Für Wohngebäude gibt es weiterhin keine individuelle Sanierungspflicht. Stattdessen muss Deutschland den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20–22 % gegenüber 2020 senken — das geschieht über einen nationalen Renovierungsabsenkungspfad.
  • Mindeststandards (MEPS) gelten ausschließlich für Nichtwohngebäude: 16 % der schlechtesten bis 2030 und 26 % der schlechtesten bis 2033 müssen renoviert werden. Für gemischt genutzte WEGs ist das hochrelevant.
  • Neue Wohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2030 als Nullemissionsgebäude (ZEB) errichtet werden. Bei Behördenneubauten gilt die Pflicht bereits ab dem 1. Januar 2028.
  • Die EPBD verlangt eine schrittweise Solarpflicht: Bis Ende 2026 für neue öffentliche und neue Nichtwohngebäude über 250 m², bis Ende 2029 für alle neuen Wohngebäude und überdachten Parkplätze.
  • Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2029 die Möglichkeit eines freiwilligen Renovierungspasses (Renovation Passport) anbieten — Pflicht-Element bei Verkauf und Vermietung wird sie voraussichtlich ab 2030.
  • Marktdaten zeigen bereits 2025/26: Mehrfamilienhäuser in den Energieklassen F und G werden gegenüber B-Objekten mit messbaren Wertabschlägen von 8–18 % gehandelt — die EPBD verstärkt diesen Trend.

Frist 28. Mai 2026 — die wichtigsten Fakten in 90 Sekunden


Am 28. Mai 2026 endet die Umsetzungsfrist der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275). Die Richtlinie wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Mitgliedstaaten haben damit genau 24 Monate Zeit, die meisten Vorgaben in nationales Recht zu überführen — die Frist endet exakt jetzt.


Für Deutschland heißt das konkret: Über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst, sowie über Anpassungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) und einzelnen baurechtlichen Vorschriften muss die EPBD in deutsches Recht überführt werden. Der nationale Renovierungsplan (NBRP) muss bis zum 30. Juni 2026 bei der EU-Kommission vorgelegt werden.


Drei Dinge sind dabei wichtig — gerade weil sie im Markt häufig falsch dargestellt werden:


  • Die EPBD enthält keine individuelle Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude. Sie definiert einen nationalen Absenkungspfad, kein Eigentümer-Mandat.
  • Die echten Sanierungspflichten (MEPS) gelten ausschließlich für Nichtwohngebäude — also Gewerbe, Büro, Hotel, gemischt genutzte WEGs mit signifikantem Gewerbeanteil.
  • Für Neubauten kommt mit dem Nullemissionsgebäude-Standard (ZEB) ab 2030 (öffentliche Hand: 2028) ein deutlich strengerer Standard. Wer heute plant, muss das wissen.

  • Wir betreuen in der WEG-Verwaltung und Mietverwaltung viele Bestandsobjekte im Rhein-Main-Gebiet, die von den nationalen Folgen der EPBD direkt betroffen sind. Dieser Artikel ist der Praxisleitfaden für Eigentümer, WEGs und Vermieter, mit dem die nächsten 24 Monate sauber geplant werden können.


    Was die EPBD ist — und warum die Novelle 2024/1275 historisch ist


    Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist seit 2002 das zentrale EU-Instrument zur Steuerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Sie wurde 2010 und 2018 grundlegend überarbeitet und nun mit der Richtlinie 2024/1275 das vierte Mal — diesmal aber mit einer ganz neuen Schärfe.


    Hintergrund: Der Gebäudesektor verantwortet in der EU rund 40 % des Endenergieverbrauchs und 36 % der energiebezogenen CO₂-Emissionen. Ohne tiefgreifende Dekarbonisierung der Gebäude ist das EU-Klimaziel der Klimaneutralität bis 2050 nicht erreichbar. Die Novelle 2024 ist daher der praktische Vollzug des Europäischen Green Deal und der Renovation Wave Strategy für den Gebäudesektor.


    Drei strategische Säulen der EPBD-Novelle


  • Dekarbonisierung des Bestands über nationale Renovierungsabsenkungspfade und MEPS für Nichtwohngebäude
  • Klimaneutrale Neubauten über den ZEB-Standard ab 2028/2030
  • Beschleunigte Erneuerbare-Integration über Solarpflichten, Wegfall fossiler Stand-alone-Heizungen ab 2040, Wegfall fossiler Heizungs-Subventionen ab 2025

  • Die Bundesarchitektenkammer bewertet die Novelle als „die ambitionierteste Gebäuderichtlinie, die die EU je verabschiedet hat" — und das ist sie auch.


    Zeitplan im Überblick: alle EPBD-Stichtage 2026–2050


    StichtagPflichtGeltungsbereich
    28.05.2026Umsetzungsfrist EPBDAlle Mitgliedstaaten
    30.06.2026Erster nationaler Renovierungsplan (NBRP)Vorlage bei EU-Kommission
    31.12.2026Solarpflicht für neue öffentliche & Nichtwohngebäude > 250 m²EU-weit
    01.01.2028ZEB-Pflicht für neue BehördenneubautenÖffentliche Hand
    31.12.2028Solarpflicht für bestehende öffentliche Gebäude > 2.000 m²Öffentliche Hand
    01.01.2029Wegfall NZEB-Standard, Übergang ZEBBauantragspflichtige Vorhaben
    31.12.2029Solarpflicht für alle neuen Wohngebäude & überdachten ParkplätzeEU-weit
    31.12.2029Renovierungspass-Angebot (freiwillig)Mitgliedstaaten
    2030MEPS Stufe 1: 16 % der schlechtesten Nichtwohngebäude renoviertNichtwohngebäude
    2030Primärenergie Wohngebäude −16 % vs. 2020National (Pfadziel)
    01.01.2030ZEB-Pflicht für alle neuen GebäudeEU-weit
    31.12.2030Solarpflicht für bestehende öffentliche Gebäude > 250 m²Öffentliche Hand
    2033MEPS Stufe 2: 26 % der schlechtesten Nichtwohngebäude renoviertNichtwohngebäude
    2035Primärenergie Wohngebäude −20–22 % vs. 2020National (Pfadziel)
    2040Wegfall fossiler Stand-alone-HeizungenMitgliedstaaten-Vorgabe
    2050Klimaneutraler GebäudebestandEU-weit

    Der größte Mythos: was die EPBD KEINE Sanierungspflicht für Wohngebäude bedeutet


    Spätestens seit Anfang 2024 kursieren in der Boulevardpresse Schlagzeilen wie „EU zwingt Hausbesitzer zur Sanierung" oder „Sanierungspflicht ab 2030 für jedes Haus". Beides ist sachlich falsch — und führt im Beratungsalltag zu erheblicher Verunsicherung.


    Was wirklich im Richtlinientext steht


    Artikel 9 EPBD verpflichtet Mitgliedstaaten, nationale Absenkungspfade zu definieren, mit denen der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands sinkt. Konkret:


  • Bis 2030: mindestens −16 % gegenüber 2020
  • Bis 2035: mindestens −20 % bis −22 % gegenüber 2020 (in einem Korridor, der vom Mitgliedstaat festgelegt wird)
  • Mindestens 55 % dieser Reduktion müssen aus der Renovierung der schlechtesten 43 % des Wohngebäudebestands kommen — das ist die einzige verbindliche Verteilungsregel.

  • Was bedeutet das in der Praxis? Nicht der einzelne Eigentümer wird verpflichtet, sondern Deutschland als Mitgliedstaat. Wie Deutschland das Ziel erreicht, ist Sache des nationalen Renovierungsplans. Wahrscheinliche Hebel:


  • Förderprogramme: (KfW, BEG, BAFA) mit hohen Zuschüssen für die schlechtesten Effizienzklassen
  • Ordnungsrechtliche Anforderungen: beim Heizungstausch (über GEG/GModG)
  • Anlassbezogene Pflichten: bei Eigentümerwechsel oder Major Renovation
  • Quartiersansatz: über kommunale Wärmeplanung

  • Die Bundesregierung hat in den Eckpunkten zum GModG vom 24. Februar 2026 explizit klargestellt: Eine pauschale Sanierungspflicht für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ist nicht vorgesehen. Schärfere Anforderungen werden über Förderanreize und ordnungsrechtliche Schwellen bei konkreten Anlässen gelenkt.


    Wer das anders darstellt, verkauft etwas


    Viele Marktteilnehmer — von Sanierungs-Beratern bis zu Immobilienverrenter — haben ein wirtschaftliches Interesse, die EPBD als „Enteignungsdruck" darzustellen, weil das Verkäufer unter Handlungsdruck setzt. Die Tatsachen sind nüchterner und für Eigentümer beruhigender. Wer die EPBD vernünftig liest, erkennt: Es geht um einen mehrjährigen Modernisierungspfad, nicht um einen Schock.


    Was die EPBD wirklich für deutsche Wohngebäude vorgibt


    Der nationale Renovierungspfad


    Der nationale Renovierungsplan, den Deutschland bis 30. Juni 2026 vorlegen muss, definiert konkret:


  • Den Ist-Stand 2020 des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs
  • Den Zielpfad bis 2030 und 2035
  • Die Maßnahmen (Förderung, Ordnungsrecht, Information)
  • Die Verteilung der Reduktion zwischen den Effizienzklassen

  • Das BMWSB und das BMWE arbeiten seit Spätherbst 2025 am Plan. Erwartet wird ein Mix aus deutlich verstärkter BEG-Förderung für die schlechtesten Effizienzklassen, einer Heizungs-Tauschpflicht über die kommunale Wärmeplanung und schärferen Anforderungen an Major Renovations.


    Was die „schlechtesten 43 %" bedeuten


    Die EPBD verlangt, dass mindestens 55 % der Gesamtreduktion aus den schlechtesten 43 % des Wohngebäudebestands kommen. Übersetzt: Wer in Deutschland eine Immobilie der Klassen E, F oder G besitzt, gehört zu den vorrangigen Adressaten staatlicher Modernisierungsanreize — sei es über erhöhte Förderquoten oder über schärfere ordnungsrechtliche Trigger bei Eigentümerwechsel oder Heizungstausch.


    Das schafft kein direktes Zwangsregime. Aber es schafft einen sehr realen wirtschaftlichen Druck.


    MEPS für Nichtwohngebäude — die echten Sanierungspflichten ab 2030


    Während für Wohngebäude keine Pflichten gelten, sieht die EPBD für Nichtwohngebäude verbindliche Mindeststandards vor. Artikel 9 Abs. 1 EPBD definiert die MEPS-Schwellen:


    StichtagAnforderungGeltungsbereich
    2030Sanierung der 16 % am schlechtesten performenden NichtwohngebäudeEU-weit, Mindestklasse F
    2033Sanierung der 26 % am schlechtesten performenden NichtwohngebäudeEU-weit, Mindestklasse E

    Erfasst sind Bürogebäude, Einzelhandel, Hotels, Gastronomie, Lager, gemischt genutzte Gebäude mit signifikantem Gewerbeanteil. Das macht MEPS hochrelevant für gemischt genutzte WEGs in Innenstadtlagen — typisch eine Gewerbefläche im Erdgeschoss (Gastronomie, Einzelhandel) und Wohnungen darüber. Für solche Objekte muss die WEG die Gewerbeflächen separat bewerten und gegebenenfalls bis 2030 sanieren.


    Verstöße sind bußgeldbewehrt


    Anders als bei Wohngebäuden sind die MEPS für Nichtwohngebäude bußgeldbewehrt. Die konkrete Höhe wird vom Mitgliedstaat festgelegt — Deutschland wird voraussichtlich Sanktionen analog zum bisherigen GEG (bis 50.000 €) implementieren. Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien in den schlechtesten Klassen (typisch F oder G nach aktuellem Energieausweis) bedeutet das eine klar terminierte Handlungspflicht bis 2030.


    Nullemissionsgebäude (ZEB) — Pflicht für Neubau ab 2030 / Behörden ab 2028


    Der Nullemissionsgebäude-Standard ist die strengste Neuerung der EPBD. Nach Artikel 7 EPBD gilt:


  • Ab 1. Januar 2028: ZEB-Pflicht für alle neuen Gebäude im Eigentum öffentlicher Stellen
  • Ab 1. Januar 2030: ZEB-Pflicht für alle neuen Gebäude

  • Was ein ZEB konkret leisten muss


    Ein Nullemissionsgebäude erfüllt nach Anhang I EPBD folgende Kriterien:


  • Sehr hohe Gesamtenergieeffizienz (deutlich über NZEB-Standard)
  • Keine vor Ort erzeugten CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen: (faktisch: kein Gas, kein Öl, keine Kohle)
  • Sehr geringer operativer Energiebedarf, vollständig gedeckt aus:
  • - Vor Ort erzeugten erneuerbaren Energien (PV, Solarthermie, Wärmepumpe)

    - Erneuerbarer Gemeinschaftsenergie (Quartierslösungen)

    - Zertifizierter erneuerbarer Fern­wärme/-kälte


    ZEB ersetzt langfristig den bisherigen Niedrigstenergiegebäude-Standard (NZEB), der seit 2021 für Neubauten gilt. Die Anforderungen sind deutlich strenger — insbesondere die Forderung nach Null-CO₂ vor Ort schließt fossile Heizsysteme im Neubau praktisch aus.


    Was das für Bauherren heute heißt


    Wer 2026 einen Neubau plant, dessen Fertigstellung 2028 oder später liegt, sollte ZEB-konform planen. Die deutsche Umsetzung wird voraussichtlich über die GModG-Novelle ab Mitte 2026 erfolgen. Konkrete Berechnungsmethoden (anrechenbare Erneuerbare-Anteile, Umgang mit Wärmepumpen, Nahwärmenetzen) werden über eine ergänzende Verordnung geregelt.


    Für bezahlbares Bauen bedeutet das: Die Anforderungen steigen, die Kosten ebenfalls. Die parallele Diskussion um den Gebäudetyp E (vereinfachtes Bauen unter Verzicht auf nicht-wesentliche DIN-Anforderungen) ist eine Gegenbewegung — sie ändert aber nichts an den ZEB-Energieanforderungen.


    Solarpflicht aus der EPBD: was kommt wann


    Artikel 10 EPBD verlangt eine schrittweise EU-weite Solarpflicht. Konkret:


    StichtagPflicht
    31.12.2026Neue öffentliche & neue Nichtwohngebäude > 250 m² Nutzfläche
    31.12.2027Bestehende Nichtwohngebäude > 500 m² bei größerer Renovierung
    31.12.2028Bestehende öffentliche Gebäude > 2.000 m²
    31.12.2029Alle neuen Wohngebäude und überdachten Parkplätze
    31.12.2030Bestehende öffentliche Gebäude > 250 m²

    Wichtige Ausnahmen


    Die Solarpflicht greift nur, wenn die Installation „technisch, finanziell und funktional vertretbar" ist. Das ist eine substanzielle Einschränkung — sie soll Härtefälle (statisch ungeeignete Dächer, denkmalgeschützte Fassaden, zu kleine Nutzfläche) auffangen. Wie genau Deutschland die Vertretbarkeits-Schwelle definiert, ist Sache des nationalen Umsetzungsrechts.


    Bestandswohngebäude


    Die EPBD enthält keine Solarpflicht für Bestandswohngebäude — auch nicht bei Renovierung. Bestehende Solarpflichten in einzelnen Bundesländern (Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz) bleiben unberührt und gelten auf Landesebene. Hessen hat aktuell keine Solarpflicht für private Bestandswohngebäude, nur für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze über 50 Stellplätze.


    Gebäudepass / Renovierungspass — neues freiwilliges Instrument


    Artikel 12 EPBD verpflichtet Mitgliedstaaten, bis Ende 2029 ein freiwilliges System für Renovierungspässe anzubieten. Ein Renovierungspass ist ein digitales, mehrstufiges Sanierungs-Roadmap-Dokument, das für ein konkretes Gebäude folgende Inhalte enthält:


  • Bauliche und technische Bestandsaufnahme
  • Stufenweise Sanierungspfade mit Kostenkalkulationen
  • CO₂-Einsparungs-Prognosen
  • Fördermittel-Hinweise
  • Zertifizierte Empfehlung durch Energieberater

  • In Deutschland wird der Renovierungspass von der dena vorbereitet. Eine Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung ist auf EU-Ebene noch nicht beschlossen, aber für nach 2029 wahrscheinlich. Wer heute eine Sanierung plant, kann den iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) als Vorform nutzen — er ist über die BAFA mit 80 % gefördert und löst zusätzlich einen 5-%-iSFP-Bonus auf alle daraus folgenden Maßnahmen aus.


    Energieausweis-Reform A–G ab Mai 2026


    Die EPBD-Novelle bringt eine EU-einheitliche Energieausweis-Skala A–G ab Mai 2026 — A steht für Nullemissionsgebäude, G für die schlechtesten 15 % des Bestands. Damit wird die Bewertung EU-weit vergleichbar und prominenter. Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises wird gleichzeitig erweitert: zusätzlich zu Verkauf und Neuvermietung jetzt auch bei Mietvertragsverlängerung und nach größeren Renovierungen (Major Renovation > 25 % der Hüllfläche).


    Die Details haben wir im Folgeartikel vertieft: → Energieausweis 2026: Neue A–G Skala und erweiterte Pflichten


    Smart-Readiness-Indicator (SRI) — was Verwalter berichten müssen


    Die EPBD verstärkt den Smart-Readiness-Indicator (SRI) ab 2026 für große Nichtwohngebäude. Der SRI bewertet die Fähigkeit eines Gebäudes, sich über Sensorik, Steuerung und Vernetzung an die Bedürfnisse der Nutzer und ans Energiesystem anzupassen. Die Europäische Kommission hat ein einheitliches Bewertungsschema entwickelt, das auf einer Skala A bis G den „Smart-Readiness"-Grad ausdrückt.


    Wichtig: SRI ist nach der Novelle weiterhin freiwillig — Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das Instrument einführen. Deutschland wird SRI voraussichtlich für große Bürogebäude einführen, aber nicht verpflichtend für Wohngebäude. Für die Verwaltungspraxis ist SRI daher 2026/27 noch kein Mainstream-Thema.


    Wegfall fossiler Stand-alone-Heizungen ab 2040


    Artikel 17 EPBD enthält eine im Detail oft übersehene Vorgabe: Mitgliedstaaten müssen Pläne entwickeln, Stand-alone-Heizungen mit fossilen Brennstoffen bis 2040 schrittweise auszuphasen. Das bedeutet:


  • Reine Gas- oder Ölkessel als alleinige Wärmequelle dürfen ab 2040 nicht mehr betrieben werden
  • Hybridanlagen (z. B. Wärmepumpe + Gas-Backup) bleiben zulässig
  • Übergangsfristen für Bestandsanlagen sind nationalstaatlich zu regeln

  • Für deutsche WEGs heißt das: Heizungsanlagen, die heute (2026) eingebaut werden, müssen spätestens 2040 ersetzt oder ergänzt sein. Bei einer typischen Heizungs-Lebensdauer von 20–25 Jahren ist eine reine Gasheizung neu eingebaut 2026 also ein wirtschaftlicher Risikofall: Die Restnutzungsdauer wird verkürzt, die Refinanzierung leidet.


    Praktische Empfehlung für laufende WEG-Beschlüsse: Wer 2026/27 einen Heizungstausch plant, sollte Wärmepumpe oder Hybridsystem ernsthaft prüfen — nicht nur wegen der GEG-65 %-Regel (die wahrscheinlich entfällt) oder dem nachfolgenden Grüngas-Ansatz, sondern wegen der EPBD-Vorgabe, die langfristig wirkt.


    Wie Deutschland die EPBD umsetzt — Stand Mai 2026


    Die Umsetzung der EPBD in deutsches Recht erfolgt primär über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das unter dem Arbeitstitel Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ablöst.


    Eckpunkte der Bundesregierung vom 24. Februar 2026


    Die schwarz-rote Koalition hat am 24. Februar 2026 Eckpunkte zum GModG vorgelegt. Wesentliche Inhalte:


  • EPBD-Umsetzung 1:1: Die Vorgaben werden ohne Übererfüllung übertragen
  • Ablösung der 65 %-EE-Regel: beim Heizungstausch durch eine Grüngas-Quote
  • Quartiersansatz: Mehrere Gebäude können gemeinsam die EPBD-Vorgaben erfüllen
  • Verlängerung von Übergangsfristen: auf EU-Ebene wird angestrebt
  • Technologieoffenheit: Wärmepumpe, Hybrid, Wärmenetze, Wasserstoff-ready werden gleich behandelt

  • Vertiefend: → Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Heizungsgesetz wird abgeschafft – was gilt jetzt?


    Stand der Gesetzgebung Mai 2026


    Stand 5. Mai 2026 liegt kein Kabinettsentwurf vor — die Verbändeanhörung ist nicht gestartet. Damit ist die fristgerechte Umsetzung am 28. Mai 2026 unrealistisch. Wahrscheinlich ist eine Vertragsverletzungsverfahren-Vorbereitung durch die EU-Kommission und ein deutscher Eilbeschluss im Spätsommer/Herbst 2026.


    Für Eigentümer und WEGs heißt das: Es gibt aktuell eine regulatorische Unsicherheitsphase — die EPBD-Pflichten gelten EU-rechtlich, das deutsche Vollzugsrecht ist noch nicht final. Praktische Empfehlung: keine vorschnellen Investitionen, aber alle Vorbereitungen treffen, die in jedem Szenario sinnvoll sind (iSFP, Bestandsaufnahme, Rücklagenplanung).


    Wertverlust-Risiko: was die schlechtesten 43 % wirklich heißen


    Marktdaten 2025/26 zeigen einen klaren Trend: Mehrfamilienhäuser in den Effizienzklassen F und G werden gegenüber B-Klasse-Objekten mit messbaren Wertabschlägen von 8–18 % gehandelt. Auswertungen von Sprengnetter, immowelt und JLL bestätigen die Bandbreite — Tendenz steigend.


    Warum der Effekt sich verstärken wird


    Drei Mechanismen wirken zusammen:


  • Höhere Energie- und CO₂-Kosten: Mit dem ETS-2-Start ab 2027/28 verteuert sich der CO₂-Preis im Gebäudesektor massiv. Schlechte Energieklassen werden im Vermietungsmarkt unattraktiv, weil die Heizkosten den Mieter vergraulen.
  • Sichtbarere Klassifizierung: Die EU-einheitliche A–G-Skala ab Mai 2026 macht die Klasse zum prominenten Inserat-Bestandteil — schlechte Klassen werden im Schaufenster erkennbar.
  • Förderasymmetrie: Deutschland wird Förderprogramme zunehmend auf die schlechtesten Klassen konzentrieren — das schafft einen Sanierungsdruck via Anreiz, nicht via Zwang.

  • Was Eigentümer der schlechtesten Klassen jetzt tun sollten


    Wer eine Immobilie in F oder G besitzt, hat fünf strategische Optionen:


    OptionWann sinnvoll
    Sanieren mit iSFP-gestützter RoadmapBei langem Halt-Horizont (>10 J.) und ausreichend Eigenkapital
    Heizung tauschen + Hülle nachziehenBei mittlerem Horizont (5–10 J.), schnellster Klasseneffekt
    Verkauf vor SanierungBei kurzem Horizont (<5 J.) und Akzeptanz von 8–15 % Abschlag
    Vermietung mit transparenter RoadmapBei vermieteten Objekten — Mieter über geplante Maßnahmen informieren
    Quartiers-/Anschluss-LösungBei Anbindung an Wärmenetz möglich — Klasse springt durch Anschluss erheblich

    Konkrete Handlungsempfehlung für 6 Eigentümertypen


    EigentümertypKonkrete Empfehlung 2026/27
    Selbstnutzer EFH, Klassen E–GiSFP beauftragen, Heizungstausch in nächsten 5 J. einplanen, KfW/BEG nutzen
    Vermieter MFH 50er–80er-BauBestandsaufnahme aller Objekte, Priorisierung nach Klasse, langfristiger Sanierungsplan
    WEG-BeiratiSFP für Gemeinschaftseigentum, Erhaltungsrücklage prüfen, Beschluss zur Roadmap
    Gemischt genutzte WEGMEPS-Risiko prüfen für Gewerbeflächen — bis 2030 zwingend, bei Klasse G akut
    Bestandsobjekt Klasse F/GKosten-Nutzen-Analyse Sanierung vs. Verkauf, Marktwert-Abschlag einkalkulieren
    Erbe MehrfamilienhausBewertungsgutachten mit EPBD-Risikofaktor, dann strategische Entscheidung

    EPBD und Förderung 2026/2027


    Die zentrale Förderkulisse bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Aktuelle Konditionen 2026:


  • BEG-EM (Einzelmaßnahmen): 15–30 % Zuschuss, +5 % iSFP-Bonus
  • BEG-WG (Wohngebäude Komplettsanierung): bis 45 % Zuschuss bei Effizienzhaus 40 EE
  • KfW-458 Heizungsförderung: bis 70 % Zuschuss in Härtefällen, sonst 30–55 %
  • KfW-Kredite (261, 262): zinsverbilligte Darlehen kombinierbar

  • Mit der EPBD-Umsetzung ist eine Verstärkung der Förderung für die schlechtesten Klassen zu erwarten — das BMWE und BMWSB haben dies in den Eckpunkten signalisiert. Wer in den Klassen E–G saniert, sollte die Förderbedingungen vor Antragstellung jeweils aktuell prüfen.


    Vertiefend: → Finanzierung energetischer Sanierung in WEGs: Herausforderungen und Lösungswege


    Häufige Falschinformationen — was NICHT in der EPBD steht


    Der Boulevard und einige interessengeleitete Marktteilnehmer verbreiten regelmäßig Falschinformationen. Hier die wichtigsten Klarstellungen:


    FalschaussageTatsache
    „Alle Häuser müssen bis 2030 Klasse E erreichen"Falsch. Gilt nur für Nichtwohngebäude.
    „EPBD enteignet Eigentümer"Falsch. Keine Sanierungspflicht für Wohngebäude.
    „Solarpflicht für alle Bestandsdächer ab 2026"Falsch. Solarpflicht nur für neue Objekte und große Renovierungen, nicht für Bestand.
    „Gasheizung ab 2026 verboten"Falsch. Wegfall fossiler Stand-alone-Heizungen erst 2040.
    „Renovierungspass ist Pflicht ab 2026"Falsch. Mitgliedstaaten müssen das System anbieten, Pflicht zur Erstellung gibt es nicht.
    „Mein Energieausweis verliert sofort Gültigkeit"Falsch. Bestandsausweise gelten bis Ablauf der 10-Jahres-Frist.

    Fazit & Aktionsplan für die nächste Eigentümerversammlung


    Die EPBD-Frist endet am 28. Mai 2026, doch das deutsche Vollzugsrecht hinkt nach. Für Eigentümer, WEGs und Vermieter heißt das: Keine Panik, aber strukturierte Vorbereitung. Drei Schritte für die nächste Eigentümerversammlung:


  • TOP „Energetischer Stand": Energieausweis sichten, Heizungsalter dokumentieren, Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorlegen.
  • Beschluss „iSFP beauftragen": Energieberater mit individuellem Sanierungsfahrplan beauftragen — Förderung 80 % BAFA, plus 5 % Bonus auf alle daraus folgenden Maßnahmen.
  • Beschluss „Erhaltungsrücklage anpassen": Mit Blick auf den 10-Jahres-Sanierungspfad Hausgelder neu kalkulieren.

  • Als Hausverwaltung im Rhein-Main-Gebiet begleiten wir WEGs und Eigentümer durch die EPBD-Umsetzungsphase — von der Bestandsaufnahme über die Beschlussvorbereitung bis zur Koordination mit Energieberatern und ausführenden Betrieben. Auch in Standorten wie Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz sind wir mit der EPBD-Realität vertraut.


    Jetzt Kontakt aufnehmen


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    *Stand: Mai 2026. Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt und gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung in Ihrer Immobilie sprechen Sie uns gerne an.*


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    Weiterführende Artikel:


  • Energieausweis 2026: Neue A–G Skala und erweiterte Pflichten — Praxisleitfaden für Eigentümer & Vermieter
  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Heizungsgesetz wird abgeschafft – was gilt jetzt?
  • Kommunale Wärmeplanung Rhein-Main 2026: Was Eigentümer in Frankfurt, Wiesbaden & Co. jetzt wissen müssen
  • Finanzierung energetischer Sanierung in WEGs: Herausforderungen und Lösungswege
  • Energetische Sanierung im WEG-Bestand: Zwischen Pflicht und Machbarkeit
  • Der Koalitionsvertrag 2025: Auswirkungen auf die Immobilienbranche
  • Quellen & Weiterführende Links

    1. [1]
      Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD) – Volltext im EUR-LexAmt für Veröffentlichungen der EU
    2. [2]
      BBSR GEG-Infoportal – Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
    3. [3]
      BMWSB – Klimaschutz in GebäudenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    4. [4]
      Gebäudeenergiegesetz (GEG) – VolltextBundesministerium der Justiz
    5. [5]
    6. [6]
      Gebäudeforum klimaneutral – EPBD Novelle 2024dena – Gebäudeforum klimaneutral
    7. [7]
      Bundesarchitektenkammer – EU-GebäuderichtlinieBundesarchitektenkammer e.V.
    8. [8]
      VDIV Deutschland – EU-Gebäuderichtlinie für VerwalterVerband der Immobilienverwalter Deutschland
    9. [9]
    10. [10]
    11. [11]
    12. [12]
      DGNB – GebäuderessourcenpassDeutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.
    13. [13]
      BBSR – Smart Readiness Indicator (SRI)Europäische Kommission
    14. [14]
      GÖRG Insights – Nationale Umsetzung der EU-GebäuderichtlinieGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
    15. [15]
      Noerr – Novellierte Gebäuderichtlinie 2024/1275Noerr Partnerschaftsgesellschaft
    16. [16]
    17. [17]
      Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    18. [18]
    EPBDEU-RechtSanierungspflichtGEGGModGEnergieeffizienzGebäudepassMEPSSolarpflichtRenovation Wave2026
    Maximilian Schaper

    Maximilian Schaper

    Geschäftsführer bei Verto GmbH

    Maximilian Schaper ist Geschäftsführer der Verto GmbH und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der digitalen Transformation der Immobilienverwaltung. Er setzt sich für transparente, effiziente und rechtssichere Verwaltungsprozesse ein.

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