Glossar-Übersicht
Glossar · mietrecht

Mietspiegel

Auch bekannt als: qualifizierter Mietspiegel

Der Mietspiegel ist die offizielle Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten einer Gemeinde nach § 558c BGB. Qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) sind nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Gericht in Mietsachen als Anscheinsbeweis akzeptiert. Frankfurt nutzt seit 2024 einen qualifizierten Mietspiegel mit Spannenwerten je nach Lage und Baujahr.

Quelle: §§ 558c, 558d BGB