Glossar-Übersicht
Glossar · mietrecht
Mietspiegel
Auch bekannt als: qualifizierter Mietspiegel
Der Mietspiegel ist die offizielle Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten einer Gemeinde nach § 558c BGB. Qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) sind nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Gericht in Mietsachen als Anscheinsbeweis akzeptiert. Frankfurt nutzt seit 2024 einen qualifizierten Mietspiegel mit Spannenwerten je nach Lage und Baujahr.
Quelle: §§ 558c, 558d BGB
Verwandte Begriffe
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs.
Mieterhöhung (Bestand)
Die Mieterhöhung im Bestandsmietverhältnis nach § 558 BGB darf maximal auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen und unterliegt der Kappungsgrenze (20% bzw.
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse nach §§ 556d-556g BGB begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.