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Glossar · weg recht

WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft)

Auch bekannt als: Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümergemeinschaft

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines aufgeteilten Mehrfamilienhauses. Sie entsteht automatisch durch Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch und ist seit der WEG-Reform 2020 nach §9a WEG rechtsfähig. Die WEG hält das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Heizungsanlage, Treppenhaus), während die einzelnen Eigentümer Sondereigentum (Wohnung innen) halten.

Quelle: §§ 1, 9a Wohnungseigentumsgesetz (WEG)