WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft)
Auch bekannt als: Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümergemeinschaft
Quelle: §§ 1, 9a Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
Sondereigentum
Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder einem Teileigentum innerhalb einer WEG.
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist das gemeinschaftliche Eigentum aller Wohnungseigentümer an Gebäudeteilen, die für Bestand und Sicherheit notwendig sind — typisch Dach, Fassade, Heizungsanlage, Treppenhaus, Aufzug, tragende Wände.
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers, das Eigentum am Grundstück in Sondereigentum aufzuteilen.
WEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter ist das von der Eigentümergemeinschaft bestellte Organ zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.