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Glossar · verwaltung
WEG-Verwaltung
Auch bekannt als: Wohnungseigentumsverwaltung, Verwaltung WEG
WEG-Verwaltung ist die professionelle Verwaltung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften nach §§ 26 ff. WEG. Sie umfasst Organisation der Eigentümerversammlung, Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung, Instandhaltungs- und Sanierungs-Management sowie Verwaltung der Instandhaltungsrücklage. Die Bestellung erfolgt für maximal 5 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).
Quelle: §§ 26 ff. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verwandte Begriffe
WEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter ist das von der Eigentümergemeinschaft bestellte Organ zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die vom Verwalter erstellte Vorausschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr.
Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage (seit WEG-Reform 2020: Erhaltungsrücklage) ist die von der WEG angesparte Rücklage für künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.