Unsere Leistungen

Die passende Betreuung für Ihr Objekt.

Verwaltung für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Gewerbeeigentümer. Wählen Sie nach Ihrem Objekt und den Aufgaben, die Sie abgeben möchten.

Überblick

Welche Leistungen eine Hausverwaltung übernimmt

Eine Hausverwaltung kümmert sich im Auftrag der Eigentümer um die kaufmännischen, technischen und rechtlichen Aufgaben einer Immobilie. Verto bietet dafür fünf Leistungen an: WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung, die Verwaltung von Gewerbeimmobilien sowie Verkauf und Vermietung. Jedes Objekt betreuen mindestens zwei nach § 26a WEG zertifizierte Property Manager.

Welche Leistung Sie brauchen, hängt davon ab, wem die Immobilie gehört und wie sie genutzt wird. Eine Eigentümergemeinschaft braucht eine WEG-Verwaltung, ein Vermieter eines ganzen Hauses eine Mietverwaltung, der Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einer WEG eine Sondereigentumsverwaltung. Die folgenden Abschnitte erklären, was jede Leistung umfasst und wie Sie die passende auswählen.

Für Eigentümergemeinschaften

WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Leitungen, Außenanlagen und die gemeinsamen Konten. Der Verwalter ist gesetzliches Organ der Gemeinschaft und vertritt sie nach außen. Seine Pflichten ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Reform von 2020.

Wir bereiten die jährliche Eigentümerversammlung nach § 24 WEG vor, leiten sie, schreiben das Protokoll und führen die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Für jedes Wirtschaftsjahr erstellen wir den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und den Vermögensbericht nach § 28 WEG. Beschlüsse setzen wir um, holen Angebote ein, beauftragen Handwerker und überwachen die Ausführung.

Unser technisches Team begeht das Gebäude, nimmt Schäden auf und plant die Instandhaltung über mehrere Jahre. Daraus ergibt sich die Höhe der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Eigentümer und Beirat sehen Konto, Belege und Beschlüsse im Eigentümerportal.

Für Vermieter

Mietverwaltung

Die Mietverwaltung übernimmt für Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Wohnungsbeständen das Verhältnis zu den Mietern. Wir kontrollieren die Mieteingänge, mahnen Rückstände an, erstellen die Betriebskostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung und stellen sie innerhalb der Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB zu.

Bei Mieterwechseln organisieren wir Besichtigungen, prüfen Bewerber, bereiten den Mietvertrag vor und übergeben die Wohnung mit Protokoll. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB bereiten wir mit Begründung vor und beachten die Kappungsgrenze. Ob an Ihrer Adresse eine Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze gilt, zeigt unser Mieterhöhungs-Check.

Reparaturmeldungen der Mieter laufen über uns. Unser technisches Team entscheidet, was sofort erledigt werden muss und was in die Instandhaltungsplanung gehört. Mieteingänge, Auslagen und Abrechnungen sehen Sie im Portal.

Mehrere Häuser eines Eigentümers verwalten wir gemeinsam, mit getrennten Abrechnungen je Objekt. In Rüsselsheim betreuen wir so 42 Wohnungen in mehreren Gebäuden, in Frankfurt 30 Wohnungen nahe dem Hauptbahnhof.

Für einzelne Wohnungen

Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV, richtet sich an Eigentümer, die eine oder mehrere Wohnungen innerhalb einer WEG vermieten. Die WEG-Verwaltung kümmert sich nur um das Gemeinschaftseigentum. Alles, was Ihre Wohnung und Ihren Mieter betrifft, bleibt ohne SEV bei Ihnen.

Wir übernehmen diese Vermieteraufgaben: Mietinkasso, Kommunikation mit dem Mieter, Mieterwechsel, Mieterhöhungen und Reparaturen im Sondereigentum. Aus der Jahresabrechnung der WEG leiten wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter ab und trennen dabei umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Auf Wunsch vertreten wir Sie in der Eigentümerversammlung.

Seit der WEG-Reform werden Betriebskosten bei vermieteten Eigentumswohnungen grundsätzlich nach dem Verteilerschlüssel der Gemeinschaft auf den Mieter umgelegt (§ 556a Abs. 3 BGB). Damit die Abrechnung für den Mieter stimmt, muss die Jahresabrechnung der WEG sauber gegliedert sein. Wir prüfen sie, bevor wir daraus die Abrechnung für Ihren Mieter erstellen.

Die SEV eignet sich besonders für Kapitalanleger und Eigentümer, die nicht in der Region wohnen. Wenn wir auch die WEG verwalten, betreuen dieselben Property Manager beide Seiten.

Für Gewerbeeigentümer

Gewerbeimmobilien

Wir verwalten Bürogebäude, Arztpraxen, Hallen und gemischt genutzte Häuser, darunter ein Ärztehaus mit zehn Praxen in Frankfurt und ein Objekt mit Büro und Halle in Wiesbaden. Gewerbemietverträge sind freier gestaltet als Wohnraummietverträge. Welche Nebenkosten umgelegt werden, regelt der Vertrag, nicht die Betriebskostenverordnung. Mietverträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit brauchen die Schriftform nach § 550 BGB.

Bei Neubauten verfolgen wir die Gewährleistung je Gewerk. Nach BGB gilt für Bauwerke eine Frist von fünf Jahren (§ 634a BGB), bei Verträgen nach VOB/B in der Regel vier Jahre. Mängel rügen wir schriftlich vor Fristablauf, denn eine schriftliche Mängelrüge nach § 13 Abs. 5 VOB/B setzt für den gerügten Mangel eine neue Frist in Gang.

Betreiberpflichten für Aufzüge, Brandschutz, Lüftung, Trinkwasser und Elektroanlagen terminieren und dokumentieren wir. Unser technisches Team wird von Benjamin Böcker geleitet, der zuvor den Betrieb der drei EZB-Hochhäuser in Frankfurt verantwortet hat.

Für Verkauf und Vermietung

Immobilienverkauf und Vermietung

Unsere Makler verkaufen und vermieten Wohn- und Gewerbeimmobilien in Frankfurt, im Taunus und im Rhein-Main-Gebiet: Wohnungen und Penthäuser, Villen, Stilaltbau, Mehrfamilienhäuser sowie Büro- und Gewerbeflächen. Auf Wunsch vermarkten wir diskret ohne öffentliches Inserat über unser Netzwerk vorgemerkter Käufer.

Aus der Verwaltung kennen wir die Unterlagen, die Käufer und Banken sehen wollen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Energieausweis und Rücklagenstand. Nach dem Verkauf kann die Verwaltung nahtlos bei uns bleiben.

Entscheidungshilfe

Welche Verwaltung passt zu Ihrer Immobilie?

Die Wahl der Leistung folgt aus der Eigentumsform. Ist ein Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Wohnungen aufgeteilt, braucht die Gemeinschaft eine WEG-Verwaltung. Gehört das ganze Haus einem Eigentümer, einer Familie oder einer Gesellschaft, ist die Mietverwaltung richtig. Wer eine einzelne Wohnung in einer WEG vermietet, wählt die Sondereigentumsverwaltung. Leistungen lassen sich kombinieren, etwa WEG-Verwaltung und SEV für mehrere Wohnungen im selben Haus.

  • Eigentümergemeinschaft, ob selbst genutzt oder vermietet: WEG-Verwaltung
  • Mehrfamilienhaus oder Wohnungsbestand in einer Hand: Mietverwaltung
  • Vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG: Sondereigentumsverwaltung
  • Büro, Praxis, Halle oder gemischt genutztes Objekt: Gewerbeverwaltung
  • Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie: Immobilienverkauf und Vermietung

Übernahme

Wie wir ein Objekt übernehmen

Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Objekt, Eigentümerstruktur und Ihre Erwartungen besprechen. Danach besichtigen wir das Gebäude und sehen die wichtigsten Unterlagen durch. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung.

Nach der Beauftragung fordern wir die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung oder bei Ihnen an, gleichen Konten und offene Posten ab, übernehmen laufende Verträge und richten Ihren Zugang zum Eigentümerportal ein. Ihre Property Manager stellen sich Ihnen vor dem Stichtag vor.

In jeder Leistung

Was alle Leistungen verbindet

Unabhängig von der Leistung arbeiten bei uns dieselben Strukturen. Mindestens zwei zertifizierte Property Manager kennen Ihr Objekt, bei großen Objekten mehr, und einer davon ist Ihr fester Ansprechpartner. Das technische Team unter Benjamin Böcker beurteilt Schäden und plant Instandhaltung. Die Immobilienbuchhaltung unter Ralf Hennig, Betriebswirt mit über 30 Jahren Erfahrung in der Immobilienbuchhaltung, erstellt Abrechnungen und Wirtschaftspläne.

Die Vergütung vereinbaren wir als Festpreis pro Einheit und Monat. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Zusatzleistungen einzeln ausgewiesen sind.

Häufige Fragen

Fragen zu unseren Leistungen

Was gehört zu den Aufgaben einer Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung übernimmt kaufmännische Aufgaben wie Buchhaltung, Abrechnungen und Wirtschaftsplan, technische Aufgaben wie Instandhaltung, Schadensbearbeitung und Wartung sowie organisatorische Aufgaben wie Eigentümerversammlungen oder die Betreuung von Mietern. Der genaue Umfang steht im Verwaltervertrag.

Brauche ich eine WEG-Verwaltung oder eine Mietverwaltung?

Das hängt von der Eigentumsform ab. Ist das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt, braucht die Gemeinschaft eine WEG-Verwaltung. Gehört Ihnen das ganze Haus und ist es vermietet, ist die Mietverwaltung die passende Leistung.

Reicht die WEG-Verwaltung, wenn ich meine Eigentumswohnung vermiete?

Nein. Die WEG-Verwaltung betreut nur das Gemeinschaftseigentum. Mietinkasso, Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter, Mieterwechsel und Reparaturen in der Wohnung gehören zur Sondereigentumsverwaltung oder bleiben bei Ihnen.

Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?

Ja. Häufig sind WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung im selben Haus oder Mietverwaltung und Neuvermietung. Bei einer Kombination betreuen dieselben Property Manager alle Bereiche.

Wer ist bei Verto für mein Objekt zuständig?

Mindestens zwei nach § 26a WEG zertifizierte Property Manager, bei großen Objekten mehr. Dazu kommen unser eigenes technisches Team und unsere eigene Immobilienbuchhaltung, beide für alle Standorte zuständig.

Verwaltet Verto auch Gewerbeimmobilien?

Ja. Wir verwalten Büros, Praxen, Hallen und gemischt genutzte Gebäude, einschließlich der Nebenkostenabrechnung nach Gewerbemietvertrag, der Betreiberpflichten und der Gewährleistungsverfolgung bei Neubauten.

Wie wird die Vergütung berechnet?

Wir vereinbaren einen Festpreis pro Einheit und Monat. Er richtet sich nach Größe, Zustand und technischer Ausstattung des Objekts und dem Leistungsumfang. Zusatzleistungen stehen einzeln im Angebot.

In welchen Regionen bietet Verto seine Leistungen an?

In Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet, darunter Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau, Bad Homburg und Oberursel. Unser Hauptsitz liegt in Eschborn. Für die Rhein-Neckar-Region mit Mannheim, Heidelberg und der Bergstraße haben wir ein Büro in Mannheim.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihr Objekt.

Sagen Sie uns, wo Ihre Immobilie liegt und welche Betreuung Sie suchen. Wir besprechen den Leistungsumfang und die nächsten Schritte mit Ihnen.