Für Eigentümergemeinschaften
WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Leitungen, Außenanlagen und die gemeinsamen Konten. Der Verwalter ist gesetzliches Organ der Gemeinschaft und vertritt sie nach außen. Seine Pflichten ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Reform von 2020.
Wir bereiten die jährliche Eigentümerversammlung nach § 24 WEG vor, leiten sie, schreiben das Protokoll und führen die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Für jedes Wirtschaftsjahr erstellen wir den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und den Vermögensbericht nach § 28 WEG. Beschlüsse setzen wir um, holen Angebote ein, beauftragen Handwerker und überwachen die Ausführung.
Unser technisches Team begeht das Gebäude, nimmt Schäden auf und plant die Instandhaltung über mehrere Jahre. Daraus ergibt sich die Höhe der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Eigentümer und Beirat sehen Konto, Belege und Beschlüsse im Eigentümerportal.