Verwaltung von Gewerbeimmobilien im Rhein-Main-Gebiet
Bürogebäude und Hochhäuser, Fabrik- und Logistikhallen, Feuerwachen mit Wohnanteil, Wohn- und Geschäftshäuser: Wir verwalten Gewerbeimmobilien kaufmännisch und technisch, mit mindestens zwei zertifizierten Property Managern und einem eigenen technischen Team.
Bei Neubauten übernehmen wir die Gewährleistungsverfolgung: Fristen je Gewerk, Begehung vor Ablauf, Mängelrüge in der Form, die die Frist wahrt. Unser Leiter der technischen Objektbetreuung hat zuvor den Betrieb der drei EZB-Hochhäuser in Frankfurt verantwortet.

Was gehört zur Verwaltung einer Gewerbeimmobilie?
Die Verwaltung einer Gewerbeimmobilie umfasst drei Bereiche: den kaufmännischen mit Mietverträgen, Nebenkosten und Reporting, den technischen mit Prüfpflichten, Wartung, Instandhaltung und Gewährleistung, und den infrastrukturellen mit Reinigung, Hausmeister, Sicherheit und Außenanlagen. Anders als bei Wohnraum gibt es im Gewerbe kaum Schutzvorschriften: Was gilt, steht im Mietvertrag. Deshalb beginnt jede Übernahme bei uns mit dem Vertragsordner.
Kaufmännisch
- Gewerbemietverträge mit Laufzeiten, Optionen und Indexklauseln
- Nebenkostenabrechnung nach dem, was der Vertrag umlegt
- Mietinkasso, Kautionen, Bürgschaften, Mahnwesen
- Reporting an Eigentümer, Fonds oder Family Office
Technisch
- Prüfpflichten für Aufzug, Brandschutz, Lüftung, Elektro, Trinkwasser
- Wartungsverträge gebündelt und gegen Leistung geprüft
- Instandhaltungsplan über mehrere Jahre, Sanierung mit Ausschreibung
- Gewährleistungsverfolgung bei Neubauten
Infrastrukturell
- Reinigung, Hausmeister, Sicherheit, Winterdienst, Grünpflege
- Dienstleister ausgeschrieben, gesteuert und abgenommen
- Verkehrssicherung auf dem Grundstück dokumentiert
- Schlüssel- und Zutrittsverwaltung
Objektarten
Was wir verwalten
Vom Bürohochhaus bis zur Halle. Größe und Nutzung bestimmen die Besetzung: mindestens zwei zertifizierte Property Manager, bei großen Objekten mehr, dazu das technische Team.
Bürogebäude und Hochhäuser
Mehrmieterobjekte mit Flächenaufteilung, Leerstandsmanagement und Gebäudetechnik, die laufend geprüft werden muss. Unser technisches Team kommt aus dem Betrieb der EZB- und DZ-BANK-Hochhäuser in Frankfurt.
Fabrik- und Logistikhallen
Hallen mit Bürotrakt, Laderampen, Toren und Sprinkleranlage. Prüfpflichten für Tore, Regale und Brandschutz, Instandhaltung von Dach, Bodenplatte und Außenflächen.
Feuerwachen mit Wohnanteil
Sondergebäude mit Fahrzeughallen, Werkstätten und Wohnungen im selben Objekt. Zwei Nutzungsarten, zwei Abrechnungslogiken, ein Ansprechpartner.
Wohn- und Geschäftshäuser
Handel, Praxen oder Gastronomie im Erdgeschoss, Wohnungen darüber. Wir trennen Gewerbe- und Wohnraumrecht sauber, von der Nebenkostenabrechnung bis zur Mieterhöhung.
Neubauten in der Gewährleistungsphase
Mit der Abnahme beginnt die Frist. Wir übernehmen Abnahmeprotokolle und Mängellisten und verfolgen jeden Punkt, bis er erledigt und abgenommen ist.
Teileigentum und Gewerbe-WEG
Gemeinschaften aus Büro- und Ladeneinheiten: Versammlungen, Beschlüsse und Abrechnung durch nach §26a WEG zertifizierte Verwalter, auch bei gemischten Teilungserklärungen.
Gewährleistungsverfolgung
Bei Neubauten laufen die Fristen ab dem Tag der Abnahme
Bauwerksmängel verjähren nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier Jahren, jeweils ab Abnahme. Was bis dahin nicht gerügt ist, zahlt der Eigentümer selbst. Wir führen für jeden Neubau ein Fristenkataster je Gewerk und Unternehmer und gehen das Gebäude rechtzeitig vor Ablauf noch einmal vollständig durch.
- Abnahmeprotokolle, Mängellisten und Unternehmerverzeichnis werden bei Übernahme erfasst, einschließlich Bürgschaften und Sicherheitseinbehalten.
- Fristenkataster je Gewerk und Unternehmer: Rohbau, Dach, Fassade, Fenster, Haustechnik, Aufzug, Außenanlagen, mit Erinnerung deutlich vor Ablauf.
- Gewährleistungsbegehung durch unser technisches Team, jeder Mangel mit Foto und Verortung dokumentiert.
- Schriftliche Mängelrüge an den Unternehmer. Bei VOB/B-Verträgen lässt sie für den gerügten Mangel eine neue Frist laufen (§ 13 Abs. 5 VOB/B).
- Nachverfolgung bis zur Beseitigung und Abnahme der Nachbesserung. Bürgschaften werden erst danach freigegeben.
- Stand aller offenen Mängel im Portal, für Eigentümer, Bauträger und Beirat.
Technischer Betrieb
Betreiberpflichten und Instandhaltung aus einer Hand
Wer eine Gewerbeimmobilie betreibt, haftet für die Sicherheit der Anlagen. Wir übernehmen die Betreiberpflichten im Auftrag des Eigentümers, terminieren jede Prüfung und legen den Nachweis ab.

Betreiberverantwortung
Prüfpflichten, die nicht liegen bleiben dürfen
Jede sicherheitsrelevante Anlage hat ein Prüfintervall. Wir führen sie im Fristenkataster, beauftragen den Sachverständigen oder Wartungsbetrieb und legen den Prüfbericht im Portal ab.
- Aufzüge: wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Brandschutz: Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzug, Feuerlöscher, Sprinkler, Brandschutztüren
- Lüftung und Klima: Hygieneprüfung der raumlufttechnischen Anlagen
- Elektro: Prüfung ortsfester Anlagen nach DGUV Vorschrift 3
- Trinkwasser: Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
- Tore, Türen, Regale, Notbeleuchtung und Blitzschutz nach Prüfintervall
Instandhaltung und Sanierung
Ein Plan über mehrere Jahre statt Reparatur auf Zuruf
Für jedes Objekt erstellen wir eine technische Bestandsaufnahme und daraus einen Instandhaltungsplan mit Prioritäten und Kostenrahmen. Größere Maßnahmen schreiben wir aus, holen Angebote ein und begleiten die Ausführung bis zur Abnahme.
- Dach, Fassade, Haustechnik, Aufzug und Außenanlagen mit Restnutzungsdauer und Budget
- Energie: Gebäudeautomation und Anforderungen des GEG für Nichtwohngebäude
- Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abnahme durch das eigene technische Team
- Wartungsverträge gebündelt, Leistungen gegen Vertrag geprüft

Kaufmännische Verwaltung
Gewerbemietverträge und Nebenkosten nach Vertrag
Im Gewerbe gilt Vertragsfreiheit. Welche Kosten umlagefähig sind, welche Index- oder Staffelklausel gilt und welche Optionen der Mieter ziehen kann, steht im Vertrag, nicht im Gesetz. Wir lesen jeden Vertrag bei Übernahme und führen die Fristen.
- Nebenkostenabrechnung nach Mietvertrag, einschließlich Verwaltungskosten und Instandhaltung, wenn vereinbart
- Wertsicherungsklauseln: Indexanpassung zum Stichtag berechnet und angekündigt
- Optionsrechte, Kündigungs- und Verlängerungsfristen im Fristenkataster
- Schriftform nach § 550 BGB bei Nachträgen gewahrt
- Kautionen, Bürgschaften und Umsatzsteueroption im Blick
- Mietinkasso, Mahnwesen, Reporting im vereinbarten Rhythmus
Mieterbetreuung
Übergaben, Mieterausbau und Rückbau mit Protokoll
Gewerbemieter erwarten einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann. Ihr Property Manager ist für die Mieter erreichbar, klärt Störungen mit dem technischen Team und informiert Sie über alles, was den Vertrag berührt.
- Flächenübergabe und Rücknahme mit Protokoll, Zählerständen und Fotodokumentation
- Mieterausbau: Planung mit Brandschutz, Statik und Haustechnik abgestimmt
- Rückbauverpflichtungen bei Auszug geprüft und durchgesetzt
- Nachvermietung von Flächen über unser Maklerteam
Reporting
Zahlen, die Sie ohne Nachfrage sehen
Eigentümer, Fondsgesellschaften und Family Offices bekommen von uns Berichte im vereinbarten Rhythmus: Mieteingänge, Leerstand, offene Forderungen, Instandhaltungsstand, Fristen. Das Objektkonto und alle Belege sehen Sie jederzeit im Portal.
- Monats- oder Quartalsreport mit Soll-Ist-Vergleich zum Budget
- Objektkonto mit Echtzeit-Einblick und digitalen Belegen
- Fristenkataster für Mietverträge, Prüfungen und Gewährleistung einsehbar
- Persönliche Präsentation im Eigentümer- oder Beiratstermin
Besetzung
Wer Ihr Objekt betreut
Jedes Gewerbeobjekt wird von mindestens zwei nach §26a WEG zertifizierten Property Managern betreut, bei großen Objekten von mehr. Dazu kommt ein eigenes technisches Team für Prüfpflichten, Instandhaltung, Sanierung und Gewährleistungsverfolgung.

Technische Objektbetreuung im eigenen Haus
Benjamin Böcker · zuvor Betriebsleitung der EZB-Hochhäuser Frankfurt
Als Bereichsleiter verantwortete er den technischen und kaufmännischen Betrieb der drei EZB-Hochhäuser in Frankfurt mit rund 300.000 m², davor als Technischer Leiter die vier Hochhäuser der DZ BANK. Architekturstudium und Immobilienfachwirt (IHK).
Alle Details
Immobilienbuchhaltung im eigenen Haus
Ralf Hennig · 30+ Jahre Erfahrung
Nebenkostenabrechnung je Mieter nach Vertrag, Indexanpassungen zum Stichtag, Reporting mit Beleg zu jeder Position.
Übernahme
So übernehmen wir ein Gewerbeobjekt
Vier Schritte von der Unterlagenliste bis zum Regelbetrieb. Bei einem Verwalterwechsel dauert das je nach Objekt einige Wochen, bei Neubauten beginnen wir vor der Abnahme.
Unterlagen und Verträge
Mietverträge, Nachträge, Pläne, Prüfprotokolle, Wartungsverträge, Abnahmeprotokolle. Wir listen, was fehlt, und fordern es nach.
Technische Begehung
Bestandsaufnahme durch unser technisches Team mit Fotodokumentation, Prüfstatus jeder Anlage und erster Mängelliste.
Fristenkataster
Alle Termine aus Verträgen, Prüfpflichten und Gewährleistung in einem Kalender, mit Verantwortlichem und Vorlauf.
Regelbetrieb und Reporting
Dienstleister übernommen oder neu ausgeschrieben, Reporting-Rhythmus vereinbart, Portalzugang für Sie eingerichtet.
FAQ
Häufige Fragen zur Verwaltung von Gewerbeimmobilien
Kosten, Gewährleistung, Prüfpflichten und Nebenkosten im Gewerbe.
Gewerbeobjekte kalkulieren wir einzeln, weil Nutzung, Mieterzahl, Technik und Prüfumfang zu verschieden sind für einen Preis pro Einheit. Üblich ist im Gewerbe ein Prozentsatz der Nettokaltmiete oder ein fester Monatsbetrag je Objekt, beides bieten wir an. Nach einer Begehung und Sicht auf die Mietverträge nennen wir Ihnen einen Festpreis und eine schriftliche Liste dessen, was nicht enthalten ist, etwa Bauüberwachung bei größeren Sanierungen.
Bürogebäude und Hochhäuser, Fabrik- und Logistikhallen, Feuerwachen mit Wohnanteil, Wohn- und Geschäftshäuser mit Handel, Praxen oder Gastronomie im Erdgeschoss, Teileigentum und gemischte Eigentümergemeinschaften sowie Neubauten in der Gewährleistungsphase. Kleinere Büro- oder Ladeneinheiten innerhalb einer Wohnanlage verwalten wir im Rahmen der WEG- oder Mietverwaltung mit. Unser technisches Team kommt aus dem Betrieb der drei EZB-Hochhäuser und der vier DZ-BANK-Hochhäuser in Frankfurt, große Gebäudetechnik ist dort Alltag gewesen.
Nach der Abnahme eines Neubaus haftet jeder beteiligte Unternehmer für eine bestimmte Zeit für Mängel an seinem Gewerk. Gewährleistungsverfolgung heißt, diese Fristen je Gewerk zu kennen, das Gebäude rechtzeitig vor Ablauf noch einmal vollständig zu begehen, gefundene Mängel schriftlich zu rügen und die Beseitigung bis zur Abnahme der Nachbesserung zu verfolgen. Bürgschaften und Sicherheitseinbehalte werden erst freigegeben, wenn nichts mehr offen ist. Wer das versäumt, zahlt Dach, Fassade oder Haustechnik später aus eigener Tasche.
Für Bauwerke gilt nach BGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB). Ist die VOB/B wirksam vereinbart, sind es vier Jahre (§ 13 VOB/B); für Teile maschineller und elektrotechnischer Anlagen ohne Wartungsvertrag beim Unternehmer nur zwei Jahre. Eine schriftliche Mängelrüge lässt bei VOB/B-Verträgen für den gerügten Mangel eine neue Frist von zwei Jahren beginnen. Deshalb rügen wir schriftlich und nachweisbar, nicht telefonisch.
Wer eine Gewerbeimmobilie betreibt, muss die sicherheitsrelevanten Anlagen wiederkehrend prüfen lassen und das nachweisen: Aufzüge nach Betriebssicherheitsverordnung, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Feuerlöscher, Sprinkler und Brandschutztüren, raumlufttechnische Anlagen, ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung, dazu Tore, Türen, Regale, Notbeleuchtung und Blitzschutz. Die Intervalle unterscheiden sich je Anlage und Bundesland. Wir führen sie in einem Fristenkataster, beauftragen die Prüfung und legen die Nachweise im Portal ab.
Bei Wohnraum begrenzt die Betriebskostenverordnung, was umgelegt werden darf; Verwaltungskosten und Instandhaltung sind ausgeschlossen. Im Gewerbe gilt Vertragsfreiheit: Verwaltungskosten, Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen oder Versicherungen können umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das klar und bestimmt regelt. Die Zwölf-Monats-Frist für die Abrechnung aus § 556 BGB gilt für Gewerbemietverhältnisse nicht unmittelbar, wir halten sie trotzdem ein. Bei Übernahme lesen wir jeden Vertrag und legen die Umlageschlüssel je Mieter fest.
Ja. Feuerwachen mit Wohnanteil, Wohn- und Geschäftshäuser und gemischte Eigentümergemeinschaften gehören zu unseren Objekten. Für die Wohnungen gelten Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Betriebskostenverordnung, für die Gewerbeflächen der jeweilige Vertrag. Wir führen beides getrennt in Abrechnung und Fristenkataster, mit demselben Ansprechpartner für das ganze Haus.
Mindestens zwei nach §26a WEG zertifizierte Property Manager, bei großen Objekten mehr, dazu unser technisches Team für Prüfpflichten, Instandhaltung, Sanierung und Gewährleistungsverfolgung. Die Leitung der technischen Objektbetreuung hat Benjamin Böcker, der zuvor als Bereichsleiter den technischen und kaufmännischen Betrieb der drei EZB-Hochhäuser in Frankfurt verantwortet hat, davor als Technischer Leiter die vier Hochhäuser der DZ BANK. Die Immobilienbuchhaltung leitet Ralf Hennig, Betriebswirt mit über dreißig Jahren in der Immobilienbuchhaltung.
Ja, über unser eigenes Maklerteam. Es vermarktet Büro-, Handels- und Hallenflächen, führt Besichtigungen durch und verhandelt den Mietvertrag, den anschließend dieselbe Verwaltung führt. Übergabe, Mieterausbau und Fristenkataster laufen damit ohne Bruch weiter.
Im Rhein-Main-Gebiet mit Schwerpunkt Frankfurt, Eschborn, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und Hanau. Unser Büro liegt in Eschborn, zehn Minuten von der Frankfurter Innenstadt. Größere Einzelobjekte außerhalb dieses Radius besprechen wir im Einzelfall.
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