
Mieter stürzt auf Glatteis: Warum Sie als vermietender Eigentümer haften — auch wenn die WEG längst eine Firma beauftragt hat
Der Bundesgerichtshof hat am 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) eine Annahme beerdigt, auf die sich Vermieter jahrelang verlassen haben: Wer seine Eigentumswohnung vermietet, haftet seinem Mieter für einen Sturz auf dem ungeräumten Gehweg in voller Höhe — obwohl das Grundstück der Gemeinschaft gehört und die WEG einen professionellen Winterdienst beauftragt hat. Die Firma ist Ihr Erfüllungsgehilfe. Was das für die Saison 2026/27 bedeutet, wie Sie sich absichern und welche vier Punkte jetzt in den Winterdienstvertrag Ihrer WEG gehören.



