Hauptsitz Eschborn
Mühlstraße 3665760 Eschborn
Rhein-Main-Gebiet von der Wetterau bis Rheinhessen, an der Bergstraße bis Zwingenberg
Route planenSeit Oktober 2026 übernehmen wir die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften und Mietobjekten zwischen Bergstraße und Vorderpfalz aus unserem Büro in der Weinheimer Straße in Mannheim-Käfertal.
Die Metropolregion Rhein-Neckar reicht über drei Bundesländer. Mannheim und Heidelberg gehören zu Baden-Württemberg, Ludwigshafen und Speyer zu Rheinland-Pfalz, der Kreis Bergstraße mit Viernheim und Lampertheim zu Hessen. Für Vermieter gelten deshalb auf engem Raum verschiedene Mietpreisverordnungen und Grundsteuermodelle. Vom Büro in Käfertal ist Viernheim in etwa zehn Minuten erreichbar, Heidelberg in gut zwanzig.
Für diese Städte gibt es eigene Seiten mit Rechtslage, Stadtteilen und Fragen von Eigentümern.
Zwei Bauphasen prägen den Bestand. In Mannheim und Ludwigshafen wurden große Teile der Innenstädte nach dem Krieg neu errichtet, viele Gemeinschaften verwalten heute Häuser aus den 1950er und 1960er Jahren, in denen Leitungen und Fenster erneuert werden müssen. Daneben stehen Gründerzeitviertel und die Altstädte von Heidelberg und Weinheim, wo der Denkmalschutz bei Fassade und Dach mitentscheidet. Auf den früheren Flächen der US-Armee in Mannheim und Heidelberg entstehen neue Quartiere, deren Gemeinschaften nach der Bauträgerphase zum ersten Mal selbst einen Verwalter bestellen.
Unser Büro liegt in der Weinheimer Straße 62–64 in Mannheim-Käfertal. Viernheim erreichen wir in etwa zehn Minuten, Weinheim in knapp zwanzig. Nach Heidelberg und an die Bergstraße bis Bensheim sind es gut zwanzig Minuten. Eigentümerversammlungen halten wir vor Ort ab. Jedes Objekt begehen wir mindestens einmal im Jahr und zusätzlich vor größeren Maßnahmen.
Zuständig ist unser Büro in Mannheim-Käfertal, Weinheimer Straße 62–64. Erstgespräch in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, unverbindlich.
Kontakt aufnehmenZwei Büros, zwei Gebiete
Hauptsitz Eschborn
Mühlstraße 36Rhein-Main-Gebiet von der Wetterau bis Rheinhessen, an der Bergstraße bis Zwingenberg
Route planenBüro Mannheim-Käfertalzuständig
Weinheimer Straße 62–64Mannheim und Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim sowie die Bergstraße bis Bensheim und Heppenheim
Route planenRechtslage
Wer in der Region vermietet, klärt zuerst, in welchem Bundesland das Haus steht. Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze legen die Länder per Verordnung fest, und die Listen unterscheiden sich auch zwischen direkten Nachbarorten. Der Überblick zeigt den Stand vom Oktober 2026.
Gebiet
Nicht jede Gemeinde hat bei uns eine eigene Seite. Aus dem Büro in Käfertal übernehmen wir Verwaltungen im ganzen Rhein-Neckar-Kreis, etwa in Schwetzingen und Wiesloch, in der Vorderpfalz mit Frankenthal und Speyer und an der hessischen Bergstraße bis Bensheim und Heppenheim.
Zwingenberg sowie Alsbach-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg betreut unser Hauptsitz in Eschborn. Die Grenze zwischen den beiden Gebieten verläuft zwischen Zwingenberg und Bensheim.
Weil Eigentümer an der Bergstraße und rund um Mannheim eine Verwaltung in der Nähe erwarten. Vom Hauptsitz in Eschborn sind es nach Bensheim gut 40 Minuten und nach Viernheim rund 50 Minuten. Seit Oktober 2026 gibt es das Büro in Mannheim-Käfertal. Es arbeitet mit derselben Verwaltungssoftware, demselben Eigentümerportal und denselben Fachabteilungen für Technik und Buchhaltung.
An der Bergstraße zwischen Zwingenberg und Bensheim. Bensheim und Heppenheim sowie alle Orte weiter südlich betreut das Büro Mannheim. Für Zwingenberg und alles nördlich davon ist der Hauptsitz in Eschborn zuständig.
Ja. Heidelberg erreichen wir vom Büro in gut zwanzig Minuten, Ludwigshafen liegt auf der anderen Rheinseite rund neun Kilometer entfernt. In Heidelberg gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze von 15 Prozent nach baden-württembergischem Recht, in Ludwigshafen die rheinland-pfälzische Verordnung bis Ende 2029.
In Hessen endet die Verordnung am 25.11.2026, die Nachfolgeverordnung soll im November beschlossen werden. In Baden-Württemberg läuft die Verordnung Ende 2026 aus. Nach den Entwürfen käme Mannheim in die baden-württembergische Mietpreisbremse zurück, an der hessischen Bergstraße kämen Bensheim und Heppenheim sowie Lampertheim hinzu, Viernheim fiele heraus. In Rheinland-Pfalz gilt die Verordnung unverändert bis Ende 2029. Wir passen unsere Angaben nach den Beschlüssen an.