
Wirtschaftsplan 2027: Warum der Beschluss Ihrer WEG auch mit Fehlern hält — und wann sich die Anfechtung wirklich lohnt
In der Versammlungssaison Herbst 2026 stimmen tausende Eigentümergemeinschaften über den Wirtschaftsplan 2027 ab. Zwei BGH-Entscheidungen haben die Spielregeln dafür deutlich verschoben: Seit der WEG-Reform beschließen Eigentümer nicht mehr den Wirtschaftsplan als solchen, sondern nur noch die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG) — und ein Beschluss ist nur dann erfolgreich anzufechten, wenn ein Fehler sich tatsächlich auf den zu zahlenden Betrag auswirkt. Was das für Eigentümer und Beiräte im Rhein-Main-Gebiet bedeutet, welche Fehler zählen, welche folgenlos bleiben — und welche fünf Punkte vor der Versammlung wirklich zu prüfen sind.






